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Norm [AKTUELL]
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Im untertägigen Steinkohlenbergbau fallen Bohrarbeiten vornehmlich zum Spreng- und Ankerlochbohren täglich in großem Umfang an, wobei diese Arbeiten in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die Produktivität der Abbaubetriebe gewonnen haben. Für das wirtschaftliche Betreiben von Bergwerken ist es von entscheidender Bedeutung, die mithilfe von Sprengtechnik künstlich geschaffenen Hohlräume in großer Tiefe sicher beherrschbar, ausreichend dimensioniert und mit möglichst geringem Sanierungs- und Kostenaufwand zu erstellen und zu erhalten. Die hierzu angewendete Ankertechnik und der Streckenvortrieb mit Sprengarbeiten basieren auf präzisen, schnellen und kostengünstigen Bohrarbeiten und werden nur durch sie sinnvoll. Aufgrund unterschiedlicher geologischer Gegebenheiten können die erforderlichen geometrischen Ausführungen der Schneidenformen/-ausführungen von Schlagbohrköpfen variieren. Im Gegensatz zu den festgelegten Anschlussmaßen sind Schneidenformen/-ausführungen stets in Abhängigkeit von der Gesteinsfestigkeit, den vorhandenen Spüldrücken, dem eingesetzten Bohrgerät und weiteren Randbedingungen zu wählen. Die Normen gelten für Schlagbohrköpfe mit beliebiger Schneidenform und Innenkegel, bzw. Innengewinde für Spülbohren, die in Verbindung mit Schlagbohrstangen nach DIN 20377 und ISO 10207 verwendet werden. In den Normen werden neben der allgemeinen Ausführung und den Härtewerten hauptsächlich die Anschlussmaße der Innenausführungen von Schlagbohrköpfen festgelegt. Die Normen wurden vom Arbeitsausschuss NA 008-04-01 AA "Gesteinsbohren/Gezähe" des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 20379:1990-03 .
Gegenüber DIN 20379:1990-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm in zwei Teile geteilt und Normtitel geändert, b) Bezeichnung erweitert, c) Bohrkopfdurchmesser 28 und 51 ergänzt, d) Härtewerte für den Schneidkopfkörper geändert, e) Norm redaktionell überarbeitet.