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Norm [AKTUELL]
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Im untertägigen Steinkohlenbergbau fallen Bohrarbeiten vornehmlich zum Spreng- und Ankerlochbohren täglich in großem Umfang an, wobei diese Arbeiten in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die Produktivität der Abbaubetriebe gewonnen haben. Für das wirtschaftliche Betreiben von Bergwerken ist es von entscheidender Bedeutung, die mithilfe von Sprengtechnik künstlich geschaffenen Hohlräume in großer Tiefe sicher beherrschbar, ausreichend dimensioniert und mit möglichst geringem Sanierungs- und Kostenaufwand zu erstellen und zu erhalten. Die hierzu angewendete Ankertechnik und der Streckenvortrieb mit Sprengarbeiten basieren auf präzisen, schnellen und kostengünstigen Bohrarbeiten und werden nur durch sie sinnvoll. Diese Norm gilt für Trapezgewindeverbindungen für die Schlagbohrtechnik im Bergbau und im Spezialtiefbau. Beim schlagenden Bohren erfolgt die Übertragung der Schlagenergie des Hammers bei einer Gewindeverbindung üblicherweise über die Stirnfläche der verschraubten Teile. Die Größe der Kontaktflächen muss den zu übertragenden Schlagkräften entsprechen und die tragenden Gewindeflanken müssen so das anliegende Drehmoment übertragen, dass die spezifische Flächenpressung die vorliegenden Werkstoffkenngrößen der Bauteile nicht überschreitet. Aufgrund der Einsatzbedingungen ist ein Mindest-Flankenspiel notwendig (Schmutzgewinde). Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-04-01 AA "Gesteinsbohren/Gezähe" des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet.