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Norm [AKTUELL]
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Im untertägigen Steinkohlenbergbau fallen Bohrarbeiten vornehmlich zum Spreng- und Ankerlochbohren täglich in großem Umfang an, wobei diese Arbeiten in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die Produktivität der Abbaubetriebe gewonnen haben. Für das wirtschaftliche Betreiben von Bergwerken ist es von entscheidender Bedeutung, die mithilfe von Sprengtechnik künstlich geschaffenen Hohlräume in großer Tiefe sicher beherrschbar, ausreichend dimensioniert und mit möglichst geringem Sanierungs- und Kostenaufwand zu erstellen und zu erhalten. Die hierzu angewendete Ankertechnik und der Streckenvortrieb mit Sprengarbeiten basieren auf präzisen, schnellen und kostengünstigen Bohrarbeiten und werden nur durch sie sinnvoll. Diese Norm gilt für eine Steckverbindung mit Vierkant zwischen Bohrstange und dem Gegenstück (Bohrkrone oder Verlängerungsbohrgestänge), bei der es sich konstruktionsbedingt um eine formschlüssige Verbindung mit einer groben Spielpassung handelt. Die Steckverbindung mit Vierkant wird für das rechtsdrehende Bohren, ohne Spülmedium, mit einem Spiralbohrgestänge eingesetzt. Die Übertragung der Vorschubkräfte erfolgt über die Stirnfläche des Bohrgestänges auf die Anlage des Gegenstückes (Bohrkrone oder Verlängerungsbohrgestänge). Die Stirnflächen der Steckverbindung mit Vierkant sind nicht Gegenstand dieser Norm. Steckverbindungen mit Vierkant für das Bohren mit Spülmedium werden in dieser Norm nicht berücksichtigt. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-04-01 AA "Gesteinsbohren/Gezähe" des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet.