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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Im Zuge der Überarbeitung der Norm DIN 2001 wurde die Notwendigkeit erkannt, nicht ortsfeste Anlagen einzubeziehen und hierfür einen separaten Normteil zu erstellen. Hierunter fallen Anlagen an Bord von gewerblich genutzten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie deren Befüllungsanlagen, sonstige nicht ortsfeste Anlagen mit Wasserspeicher, zeitweise an eine Wasserversorgungsanlage angeschlossene Anlagen sowie Verteilungsanlagen auf Märkten, Volksfesten und Massenveranstaltungen. Die Norm gilt ebenso für Verteilungs- und Befüllungsanlagen für nicht ortsfeste Anlagen. Für privat genutzte nicht ortsfeste Anlagen wird die Anwendung der Norm empfohlen. Die Festlegungen sind nach drei Versorgungsabschnitten (zentrale Trinkwasserversorgung, Verteilungs- und Befüllungsanlage sowie Trinkwasserbereitstellung) mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten gegliedert.
DIN 2001-2 richtet sich an Planer, Hersteller, Betreiber und Überwachungsbehörden und ergänzt das umfangreiche Regelwerk für die zentrale öffentliche Trinkwasserversorgung mit dem Ziel, technische Anforderungen und Betriebsweisen festzulegen, die eine einwandfreie Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung auch bei nicht ortsfesten Anlagen sicherstellen. Die Erstellung der Norm wurde unter anderem gefördert aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-04-01 AA "Leitsätze für die Trinkwasserversorgung" im NAW erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 2001-2:2018-01 .