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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Anlass der Überarbeitung der Norm DIN 2001, Ausgabe Februar 1983, war die im Mai 2001 in Kraft getretene neue Trinkwasserverordnung. In der Verordnung wird zwischen zentraler Trinkwasserversorgung (DIN 2000) und Kleinanlagen mit einer Jahresabgabe bis 1 000 m3 unterschieden. Außerdem gilt die Trinkwasserverordnung auch für alle anderen stationären und mobilen Anlagen, in denen Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch hergestellt und bevorratet wird. Hierbei handelt es sich z. B. um Anlagen zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und sonstigen Großveranstaltungen sowie in Verkehrsmitteln wie Eisenbahnen, Flugzeugen, Schiffen usw. Aufgrund dieser großen Spannbreite ergab sich die Notwendigkeit, DIN 2001 in die Teile 1 und 2 zu gliedern.
In dem jetzt als Norm vorliegenden Teil 1 werden ortsfeste Kleinanlagen behandelt und Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb dieser Anlagen festgelegt. Prinzip ist die Forderung, dass für die Trinkwasserversorgung aus diesen Anlagen dasselbe hohe Maß für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Versorgungssicherheit gelten muss wie für zentrale Anlagen nach DIN 2000. Dadurch ergeben sich für den Betreiber einer derartigen Anlage vergleichbar hohe Bau- und Betriebskosten, die gegebenenfalls den Anschluss an eine zentrale Trinkwasserversorgung günstiger erscheinen lassen, falls eine derartige technische Alternative zur Verfügung steht.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-04-01 AA "Leitsätze für die Trinkwasserversorgung" des NAW erstellt. Die Arbeiten wurden u. a. aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Dieses Dokument ersetzt DIN 2001:1983-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 2001-1:2019-01 .
Gegenüber DIN 2001:1983-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt vollständig überarbeitet und an die Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinksV 2001) angepasst; b) Aufteilung in Teil 1 für Kleinanlagen und Teil 2 für nicht ortsfeste Anlagen.