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Norm [AKTUELL]

DIN 1999-101:2009-05

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)

Englischer Titel
Installations for separation of light liquids - Part 101: Additional requirements on installations for separation in accordance with DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 and DIN 1999-100 for light liquids with parts of biodiesel fuel and fatty acid methyl esters (FAME) respectively
Ausgabedatum
2009-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
8

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Ausgabedatum
2009-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
8
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1510573

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Einführungsbeitrag

Im Zuge der Verwendung von alternativen Kraftstoffen wurde festgestellt, dass Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 nicht im vollen Umfang die Anforderungen für den Betrieb mit Biodieselanteilen erfüllen. Diese Norm legt zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel beziehungsweise Fettsäure-Methylester (FAME) fest. Als FAME gilt entsprechend dieser Norm ein Kraftstoff nach DIN EN 14214 (Biodiesel) oder Heizöl nach DIN EN 14213 (Bioheizöl) mit vergleichbaren Eigenschaften wie Dieselkraftstoff nach DIN EN 590, der jedoch nicht der Gruppe mineralischer Kraftstoffe zuzuordnen ist, sondern durch Umesterung aus Pflanzenölen oder tierischen Fetten hergestellt wird. FAME wird als Reinkraftstoff verwendet oder Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 teilweise zugemischt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Begriff Fettsäure-Methylester (FAME) umgangssprachlich unter der Bezeichnung Biodiesel eingeführt ist.
Durch die Bezugnahme in der 10. BImSchV (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen) darf in Deutschland der Begriff nur für einen Kraftstoff entsprechend der Norm DIN EN 14214 verwendet werden. Obwohl für Bioheizöl auf der Basis von FAME nach DIN EN 14213 bisher noch keine Mischung mit Mineralölprodukten normativ geregelt ist, werden aufgrund der stofflichen Ähnlichkeit sowohl reines Bioheizöl nach DIN EN 14213 als auch dessen Mischungen mit Mineralölprodukten (zum Beispiel Heizöl nach DIN 51603-1) im Konzentrationsbereich von 0 % bis 100 % in den Anwendungsbereich dieser Norm eingeschlossen. Dies betrifft damit auch Diesel-Kraftstoff nach DIN EN 590 und DIN 51628 mit FAME-Anteilen.
Wesentliche Quellen der Grundlagen für die Erarbeitung dieser Norm waren entsprechende Ergebnisse aus umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Friedrich-Schiller-Universität Jena (finanziell getragen von der DGMK Deutsche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V.) und der Fachhochschule Münster (finanziert vom Land Nordrhein-Westfalen) zum Chemismus des Zusammenwirkens verschiedener Phasen im Abwasser unter verschiedenen physikalischen Bedingungen (unter anderem Licht, Temperatur, Mischungsverhältnisse), zum Medieneinfluss auf bestimmte abwassergüterelevante Parameter (unter anderem TOC, TC, CSB, BSB, Kohlenwasserstoff-Index, pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, Redoxpotenzial) und Materialbeständigkeit im Sinne einer baulichen Anforderung sowie zur hydraulischen Wirksamkeit der Leichtflüssigkeitsabscheider. Daraus ergaben sich Anforderungen an eingesetzte Werkstoffe, insbesondere metallische Werkstoffe, an Dichtungen sowie innere Oberflächen der Behälter, Beschichtungen und Auskleidungen, insbesondere an deren chemische Beständigkeit. Breiten Raum nahmen Fragen der Bemessung der Leichtflüssigkeitsabscheider ein. Zusätzliche Dichtefaktoren ergaben sich aus den Dichten definierter Gemische von FAME und mineralischem Dieselkraftstoff. Mit der Einführung des so genannten FAME-Faktors wird dem ungünstigsten Einfluss von FAME in Abhängigkeit von der Konzentration und der Zusammenstellung der Komponenten für eine Abscheideranlage Rechnung getragen. Bei nicht ausreichender Bemessung oder fehlender Eignung sind entsprechende Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung durch den Betreiber zu veranlassen.
Im für diese Norm verantwortlichen Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA "Abscheider" war man sich bewusst, dass man sich mit dieser Norm im Spannungsfeld zwischen veränderten politischen Rahmenbedingungen, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dieser Problematik und vorhandenen wirtschaftlichen Gegebenheiten bewegt. Der Arbeitsausschuss geht jedoch davon aus, dass am überwiegenden Teil der vorhandenen Anlagen keine größeren zusätzlichen Maßnahmen vorzunehmen sein werden. An Tankstellen im tatsächlichen Betrieb zu veranlassende Maßnahmen werden eher nachgeordnet sein.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.060.99
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1510573

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