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Norm [AKTUELL]
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Die öffentlichen Verkehrsflächen dienen als Verkehrswege und als maßgebliche Infrastrukturtrassen zur Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Diese Norm regelt die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen bei der Neuanlage von öffentlichen Verkehrsflächen. Sie soll bei der Festlegung von Leitungszonen Anwendung finden. Für bestehende Leitungen gilt der Bestandsschutz. Es empfiehlt sich, diese Norm auch bei der Neuordnung schon bestehender Leitungen und bei der Verlegung außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen zu beachten. Die Festlegungen dieser Norm entbinden nicht von der Verpflichtung Leitungsauskünfte einzuholen. Der Straßenbaulastträger führt ein Verzeichnis der Leitungsträger in seinem Zuständigkeitsbereich. Diese Norm regelt nicht: a) den Bau und Rückbau von Leitungen; b) oberirdische Leitungen; c) Leitungen an Brücken; d) Leitungen an Bundesautobahnen; e) Hausanschlussleitungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 1998:1978-05 .
Gegenüber der 2014-07 zurückgezogenen Norm DIN 1998:1978-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) grundlegende inhaltliche Überarbeitung; b) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf öffentliche Verkehrsflächen außerhalb der Ortsdurchfahrten; c) Ergänzung und Überarbeitung der normativen Verweisungen; d) Festlegung einer leitungsfreien Zone an der Grundstücksgrenze; e) Ergänzung der Zone für Signalleitungen (SI Zone); f) Anordnung der Zone für Telekommunikation (TK Zone) direkt neben der leitungsfreien Zone zur Grundstücksgrenze; g) Einfügen eines informativen Anhangs mit Beispielen zur Anordnung von Leitungen; h) redaktionelle Überarbeitung.