Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm legt die Durchführung von Untersuchungen zur Erfassung von Bodenkontaminationen und deren Auswirkungen auf zivilen Schießanlagen und deren Umfeld fest. Diese Norm regelt keinen abschließenden Untersuchungsumfang, sondern gibt verschiedene, auf den Einzelfall bezogene Untersuchungsmöglichkeiten in Form von Modulen wieder. Die Untersuchungsverfahren nach dieser Norm gelten für offene Schießanlagen mit Schießständen für den Schrotschuss, insbesondere Trap, Skeet, Parcours. Darüber hinaus werden die Geschossdepositionsbereiche an Kipp- und Rollhasenständen sowie offene beziehungsweise teilgedeckte Anlagen zum Schießen mit Einzelgeschossen behandelt. Für stillgelegte Schießanlagen können Untersuchungen und Bewertungen nach dieser Norm erfolgen.
Bei betriebenen Schießanlagen im Sinne der 4. BImschV, Anhang 1, Nr. 10.18. handelt es sich um waffenrechtlich und immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen. Betriebene Schießanlagen können Verdachtsflächen oder Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sein. Ehemalige Schießanlagen können altlastverdächtige Flächen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sein. Von schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten gehen Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit aus. Ob Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes vorliegen, ist daher im Einzelfall zu prüfen. Zuständig sind die Bodenschutzbehörden vor Ort. Schädliche Bodenveränderungen sind auch schädliche Umwelteinwirkungen beziehungsweise sonstige Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. DIN 19740-2 bietet die Grundlage für eine auch unter Berücksichtigung der großen Vielzahl an Fallgestaltungen im Einzelnen überregional vergleichbare Vorgehensweise bei der Untersuchung der Stoffausträge an Wurfscheibenschießanlagen und der Beurteilung der Ergebnisse. Die Untersuchungen nach den in Abschnitt 6 dargestellten Modulen eignen sich sowohl für eine Gefahrenbewertung als auch für eine vorsorgeorientierte Bewertung. Die Untersuchungskonzeption orientiert sich an den Anforderungen der BBodSchV konkretisiert für die üblicherweise vorliegenden Schadstoffe und Schadstoffverteilung bei Wurfscheibenschießanlagen. Die Anforderungen an die Probenahme, Analytik und Qualitätssicherung bei Untersuchungen richten sich nach der BBodSchV.
Diese Norm wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-02-06-02 AK "Schießstätten" des Arbeitsausschusses NA 119-01-02 AA "Abfall- und Bodenuntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.