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Norm [AKTUELL]

DIN 19700-15:2004-07

Stauanlagen - Teil 15: Sedimentationsbecken

Englischer Titel
Dam plants - Part 15: Setting ponds
Ausgabedatum
2004-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
15

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Ausgabedatum
2004-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
15
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/9560364

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Einführungsbeitrag

Diese Normen legen Anforderungen an die in ihren Titeln genannten Bauwerken fest. In den vergangenen 18 Jahren haben in diesem Sektor technische und gesellschaftspolitische Entwicklungen stattgefunden, die vom Ausschuss NAW II 0 "Stauanlagen" in den Neufassungen berücksichtigt wurden. Nicht nur, dass mit der am 3.10.1990 erfolgten Wiedervereinigung Deutschlands verschiedene Regelwerke (Reihen DIN 19700 und TGL 21239) vereinheitlicht werden mussten, sondern auch Lehren aus Naturereignissen, wie z. B. das Hochwasser August 2002 an der Elbe, in die Erarbeitung der neuen Normen einbezogen wurden, so konnten auch neueste technische Entwicklungen der Anlagen sowie derer Komponenten sowie Optimierungen in Planungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Betriebsabläufen berücksichtigt werden. Für diese Arbeiten mussten umfangreiche Bewertungen vorgenommen werden, damit die in Deutschland zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen nicht mit jenen aus dem Ausland kollidieren; insbesondere gilt dies für die Hochwasserbemessung. Nicht zuletzt trugen die Folgen des Augusthochwassers 2002 dazu bei, bisherige Ansätze nochmals zu überdenken und zu korrigieren. Dies betrifft auch Aussagen zur Bewertung und Abschätzung von Gefahrenpotenzialen und weitergehende Risikobetrachtungen. Mit der von der Geschäftsstelle vorgenommenen Veröffentlichung der Entwürfe im Herbst 2001 wurde ein Neuanfang der Arbeiten initiiert, nachdem eine gewisse Lethargie, nicht zuletzt auch hervorgerufen durch einen fehlenden Arbeitsfortschritt, eintrat. Dies betraf auch die zielorientierte Arbeit in einer nunmehr strafferen Organisation des Ausschusses einschließlich der genauen Bestimmung von Verantwortlichkeiten. Der Geschäftsstelle schien die Unterstützung des interdisziplinären Charakters der Zusammenarbeit zu fehlen, wie aus den noch vor Veröffentlichung der Entwürfe von verschiedenen Interessenskreisen erhaltenen Zuschriften zu schließen war. Die etwa 650seitige Einspruchssammlung zu den Entwürfen spiegelte zum Teil den oben genannten Umstand wider. Mit einiger Akribie wurden von der Geschäftsstelle die inhaltlichen von den rein redaktionellen Einwendungen separiert und Synopsen der inhaltlichen Einsprüche zu jedem Teil der Normenreihe entwickelt. In kurzfristig vom Ausschuss und seinen Unterausschüssen einberufenen Sitzungen wurden die Synopsen durchgesprochen und Lösungsangebote entwickelt. Jeder Einsprecher erhielt von der Geschäftsstelle eine schriftliche Antwort auf seine inhaltlichen Einwendungen und den Hinweis auf vorgeschlagene Modifikationen in den Texten. Von den 42 Einsprechern beantragten daraufhin acht Einsprecher (Mitglieder des VDEW als ein Einsprecher) eine Anhörung vor dem Ausschuss zur Behandlung der für sie noch nicht eindeutig geklärten Punkte. Auf der eigentlichen Einspruchsberatung herrschte insgesamt eine sowohl angenehme als auch konstruktive Atmosphäre, in der allen Teilnehmern - Einsprechern und Mitarbeitern des Ausschusses - das Bestreben nach Konsensfindung für alle problembehafteten Sachfragen bescheinigt werden konnte. Von allen Einsprechern wurde gegenüber der Geschäftsstelle für die Aufgeschlossenheit des Ausschusses und seiner Geschäftsführung sowie für die Ernsthaftigkeit gedankt, mit der man sich als das zuständige DIN-Gremium den Kritikpunkten, Fragestellungen und weitergehenden Vorschlägen zur Präzisierung von Aussagen in den Texten widmete. Nur einem Einsprecher war die Position des Ausschusses zu seinen Einwendungen nicht nahe zu bringen; er beantragte die Schlichtung beim Vorsitztenden des NAW. Diese Schlichtung verlief negativ. Jedoch wurde das bei der Geschäftsleitung des DIN vom Einsprecher beantragte Schlichtungsverfahren nicht eröffnet. Offensichtlich trug ein Meinungsaustausch unter Fachkollegen auf dem Dresdner Wasserbaukolloquium im März 2004 zu dieser Entscheidung bei. In jedem Fall soll auch an dieser Stelle betont werden, dass dank des Engagements dieses Einsprechers zu weiteren Klarstellungen von bisher getroffenen Festlegungen führte, insbesondere in den von ihm kritisierten Punkten. Bereits im Rahmen der inhaltlichen Fortentwicklung der Texte wurde von einem äußerst intensiv arbeitenden Redaktionsausschuss der Abgleich der vom Ausschuss verabschiedeten Manuskripte für die Normen vorgenommen. DIN 19700-15 legt Anforderungen an Sedimentationsbecken mit Absperrbauwerken fest. Diese Sonderform von Stauanlagen dient ausschließlich dem Rückhalt absetzbarer, in Wasser suspendierter Schwebstoffe. Es handelt sich dabei um Anlagen zur meist dauernden Entsorgung von Rückständen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Rohstoffen oder bei anderen technischen Prozessen (z. B. der Kohleverbrennung) in großen Mengen und über längere Zeiträume anfallen. Entsprechend ihrem Verwendungszweck sind sie im Allgemeinen einem ständigen Wandel (Betrieb, Außerbetriebnahme, Verwahrung) unterworfen. Diese Norm gilt nicht für Becken, die in einer abflusslosen Geländemulde (z. B. in Steinbrüchen oder Tagebaurestlöchern) ohne Absperrungen und Erhöhungen über dem ursprüngliches Gelände angelegt sind. Sie gilt auch nicht für Abwasserteiche zur Reinigung von kommunalem Abwasser. Inwieweit Spülfelder oder Becken, die planmäßig nur dem vorübergehenden Rückhalt von Feststoffen dienen (z. B. Stapelteiche), als Sedimentationsbecken im Sinne dieser Norm gelten, ist im Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung des der Stauanlage innewohnenden Gefahrenpotenzials sowie der potenziellen Gefährdung der Unterlieger zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
93.160
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/9560364
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 19700-15:1989-02 .

Änderungsvermerk

a) Der Inhalt der Norm wurde überarbeitet und dem Stand der Überarbeitung von DIN 19700-10 und DIN 19700-11 angepasst. b) Aspekte ders Rückbaus und der Verwahrung von Sedimentationsbecken wurden miteinbezogen. c) Anlagenspezifische Besonderheiten wurden in den hydrologischen und wasserwirtschaftlichen betrachtungen berücksichtigt.

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