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Diese Normen legen Anforderungen an die in ihren Titeln genannten Bauwerken fest. In den vergangenen 18 Jahren haben in diesem Sektor technische und gesellschaftspolitische Entwicklungen stattgefunden, die vom Ausschuss NAW II 0 "Stauanlagen" in den Neufassungen berücksichtigt wurden. Nicht nur, dass mit der am 3.10.1990 erfolgten Wiedervereinigung Deutschlands verschiedene Regelwerke (Reihen DIN 19700 und TGL 21239) vereinheitlicht werden mussten, sondern auch Lehren aus Naturereignissen, wie z. B. das Hochwasser August 2002 an der Elbe, in die Erarbeitung der neuen Normen einbezogen wurden, so konnten auch neueste technische Entwicklungen der Anlagen sowie derer Komponenten sowie Optimierungen in Planungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Betriebsabläufen berücksichtigt werden. Für diese Arbeiten mussten umfangreiche Bewertungen vorgenommen werden, damit die in Deutschland zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen nicht mit jenen aus dem Ausland kollidieren; insbesondere gilt dies für die Hochwasserbemessung. Nicht zuletzt trugen die Folgen des Augusthochwassers 2002 dazu bei, bisherige Ansätze nochmals zu überdenken und zu korrigieren. Dies betrifft auch Aussagen zur Bewertung und Abschätzung von Gefahrenpotenzialen und weitergehende Risikobetrachtungen. Mit der von der Geschäftsstelle vorgenommenen Veröffentlichung der Entwürfe im Herbst 2001 wurde ein Neuanfang der Arbeiten initiiert, nachdem eine gewisse Lethargie, nicht zuletzt auch hervorgerufen durch einen fehlenden Arbeitsfortschritt, eintrat. Dies betraf auch die zielorientierte Arbeit in einer nunmehr strafferen Organisation des Ausschusses einschließlich der genauen Bestimmung von Verantwortlichkeiten. Der Geschäftsstelle schien die Unterstützung des interdisziplinären Charakters der Zusammenarbeit zu fehlen, wie aus den noch vor Veröffentlichung der Entwürfe von verschiedenen Interessenskreisen erhaltenen Zuschriften zu schließen war. Die etwa 650seitige Einspruchssammlung zu den Entwürfen spiegelte zum Teil den oben genannten Umstand wider. Mit einiger Akribie wurden von der Geschäftsstelle die inhaltlichen von den rein redaktionellen Einwendungen separiert und Synopsen der inhaltlichen Einsprüche zu jedem Teil der Normenreihe entwickelt. In kurzfristig vom Ausschuss und seinen Unterausschüssen einberufenen Sitzungen wurden die Synopsen durchgesprochen und Lösungsangebote entwickelt. Jeder Einsprecher erhielt von der Geschäftsstelle eine schriftliche Antwort auf seine inhaltlichen Einwendungen und den Hinweis auf vorgeschlagene Modifikationen in den Texten. Von den 42 Einsprechern beantragten daraufhin acht Einsprecher (Mitglieder des VDEW als ein Einsprecher) eine Anhörung vor dem Ausschuss zur Behandlung der für sie noch nicht eindeutig geklärten Punkte. Auf der eigentlichen Einspruchsberatung herrschte insgesamt eine sowohl angenehme als auch konstruktive Atmosphäre, in der allen Teilnehmern - Einsprechern und Mitarbeitern des Ausschusses - das Bestreben nach Konsensfindung für alle problembehafteten Sachfragen bescheinigt werden konnte. Von allen Einsprechern wurde gegenüber der Geschäftsstelle für die Aufgeschlossenheit des Ausschusses und seiner Geschäftsführung sowie für die Ernsthaftigkeit gedankt, mit der man sich als das zuständige DIN-Gremium den Kritikpunkten, Fragestellungen und weitergehenden Vorschlägen zur Präzisierung von Aussagen in den Texten widmete. Nur einem Einsprecher war die Position des Ausschusses zu seinen Einwendungen nicht nahe zu bringen; er beantragte die Schlichtung beim Vorsitztenden des NAW. Diese Schlichtung verlief negativ. Jedoch wurde das bei der Geschäftsleitung des DIN vom Einsprecher beantragte Schlichtungsverfahren nicht eröffnet. Offensichtlich trug ein Meinungsaustausch unter Fachkollegen auf dem Dresdner Wasserbaukolloquium im März 2004 zu dieser Entscheidung bei. In jedem Fall soll auch an dieser Stelle betont werden, dass dank des Engagements dieses Einsprechers zu weiteren Klarstellungen von bisher getroffenen Festlegungen führte, insbesondere in den von ihm kritisierten Punkten. Bereits im Rahmen der inhaltlichen Fortentwicklung der Texte wurde von einem äußerst intensiv arbeitenden Redaktionsausschuss der Abgleich der vom Ausschuss verabschiedeten Manuskripte für die Normen vorgenommen. DIN 19700-13 gilt für Wehre und Stauhaltungsdämme und legt Grundsätze für ihre konstruktive Gestaltung sowie für die Einhaltung ihrer baulichen und betrieblichen Sicherheit fest. Staustufen dienen der ständigen oder zeitweisen Anhebung des Wasserstandes eines Gewässers. Sie bestehen aus dem Wehr mit Stauhaltungsdämmen und gegebenenfalls Kraftwerk und Schiffsschleuse und der Stauhaltung. Sie sind meist Mehrzweckanlagen, z. B. zur Wasserkraftnutzung, für die Versorgung mit Trink- und/oder Brauchwasser, für die Bewässerung, zur Verbesserung der Schifffahrt, zum Schutz vor Sohlerosion sowie für die Zwecke der Landeskultur. Es ist zu beachten, dass für einzelne Anlagenteile von Staustufen, z. B. Schiffsschleusen, zum Teil eigene Regelwerke vorliegen. Als Stauhaltungsdamm wird in dieser Norm die Umschließung des aufgestauten Flusses vom Wehr bis zur Stauwurzel beim Bemessungshochwasserzufluss 1 ohne Seitengewässer außerhalb des Dauerstaus bei Mittelwasserabfluss verstanden. Rückstaudeiche sind von dieser Betrachtung ausgenommen; sie werden nach DIN 19712 bemessen. Wehre sind Querbauwerke mit einer Fallhöhe von mehr als 0,3 m bei Mittelwasserabfluss. Anlagen zur Wildbachbebauung (siehe DIN 19663) sowie wehrähnliche Entlastungsanlagen anderer Stauanlagen sind keine Wehre im Sinne diese Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN 19700-13:1986-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 19700-13:2019-06 .
a) Die Norm wurde vollständig überarbeitet. b) Die vorliegende Norm wurde inhaltlich mit E DIN 19700-10:2001-08 abgestimmt. Diese Norm gilt in Verbindung mit E DIN 19700-10:2001-08.