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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Dieses Dokument legt die Merkmale von Bau- und Funktionsweise sowie den Einbau von Anlagen, die zur Oxidation von Inhaltsstoffen in Wasser und Desinfektion von Wasser und/oder wasserberührenden Oberflächen dienen, fest. Der dafür erforderliche Wirkstoff "Aktives Chlor hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse" wird vor Ort (in situ) betriebsbedingt erzeugt und in Lösung gebracht. Dieses Dokument gilt für die Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (nicht alle in dieser Norm beschriebenen Verfahren(-steile) sind derzeit für diesen Zweck nach § 11 TrinkwV zugelassen, zum Beispiel von dieser Zweckbestimmung bleiben "Durchflussverfahren" ausgenommen), Schwimm- und Badebeckenwasser sowie für weitere Anwendungen, zum Beispiel Kühlwasser, Tränke und Gießwasser, Prozesswasser, Abwasser, Oberflächendesinfektion, Anlagendesinfektion von Enthärtern (zum Beispiel entsprechend der Produktarten 1 bis 5, 11 und 12 nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ["Biozidverordnung"]). Unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlagentypen und Erzeugungsvarianten werden dabei allgemeine und spezifische Anforderungen an Bau- und Funktionsweise sowie den Einbau bestimmt. Darüber hinaus werden Anforderungen festgelegt, die für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Einsatzes der Anlagen im Anwendungsbereich dieser Norm erforderlich sind. Die in-situ-Erzeugung von Bioziden unterliegt darüber hinaus auch den Vorgaben der Biozidverordnung. Das vorliegende Dokument soll verantwortliche Marktakteure und zuständige Behörden im Rahmen der danach vorgesehenen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren unterstützen. Dieses Dokument wurde vom DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 119-07-13 AA "Aufbereitungsstoffe und -anlagen" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 17818:2024-04 .