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Neue Erkenntnisse im Bereich der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene und die technische Weiterentwicklung der entsprechenden Aufbereitungsverfahren haben eine Überarbeitung der Normenreihe DIN 19643 erforderlich gemacht. Als Ergebnis liegen nun die vom Arbeitsausschuss NA 119-04-13 AA "Schwimmbeckenwasser" im NAW erstellten Normen - DIN 19643-1 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 1: Allgemeine Anforderungen"; - DIN 19643-2 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 2: Verfahrenskombinationen mit Festbett- und Anschwemmfiltern"; - DIN 19643-3 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 3: Verfahrenskombinationen mit Ozonung"; - DIN 19643-4 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 4: Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltration" vor. Teil 1 gilt für die Aufbereitung von Wasser, einschließlich Meerwasser, Mineralwasser, Heilwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser, in Schwimm- und Badebeckenanlagen. Er gilt nicht für die Aufbereitung von Wasser in Einfamilienbädern und nicht für Wasser in Anlagen mit biologischer Wasseraufbereitung. Ziel dieses Dokumentes ist es, eine gute, gleich bleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Dabei ist auch das Wohlbefinden der Badegäste (zum Beispiel durch Minimieren von Nebenreaktionsprodukten der Desinfektion) zu berücksichtigen. Dazu werden Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die Bemessung, den Betrieb und die Kontrolle festgelegt. Für die Aufbereitung werden Anforderungen genannt, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann.
Dieses Dokument ersetzt DIN 19643-1:1997-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 19643-1:2023-06 .
Gegenüber DIN 19643-1:1997-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an das Reinwasser und das Beckenwasser überarbeitet bzw. ergänzt; b) Anforderungen an Therapiebecken überarbeitet; c) Festlegungen zur Dimensionierung der Aufbereitungsanlage (Nennbelastung, Mindestüberlauf, Volumenströme, Sonderfälle) neu gefasst; d) Ultrafiltrationsanlagen einbezogen; e) Anforderungen an die Chemikaliendosierung überarbeitet; f) Angaben zu Verfahrenskombinationen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser (k-Werte) modifiziert; g) Festlegungen zur Betriebskontrolle der Wasserbeschaffenheit (Zeitfolge der Kontrollen, Probenahmestellen und Probenahme, Untersuchungsumfang, Bewertung und Maßnahmen bei Nachweis von Legionellen) überarbeitet bzw. ergänzt; h) Norm-Inhalt an die technische Weiterentwicklung angepasst; i) normative Verweisungen aktualisiert.