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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-36 AA "Kläranlagen" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet. Diese Norm legt besondere Baugrundsätze für Einrichtungen zum Abtrennen und Eindicken von Feststoffen fest, und zwar für - solche Bauwerke beziehungsweise Bauwerksteile, bei denen die Anordnung oder die Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss, und für - technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische oder kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb beachtet werden müssen. Diese Norm legt keine allgemeinen Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Abwasserbehandlung fest. Diese Norm gilt nicht für Sandfanganlagen und für Sandbehandlungsanlagen. Für diese Anlagenteile gilt DIN 19569-2:2002-12 weiterhin. Diese Norm gilt nicht für Mikrosiebe mit Maschenweiten unter 0,05 mm, die insbesondere zum Abtrennen von Feststoffen aus behandeltem Abwasser (Nachfiltration) dienen. Diese Norm kann analog auch für Einrichtungen zum Abtrennen von Feststoffen in Entwässerungssystemen angewendet werden. Diese Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen von DIN EN 12255-1 sowie den entsprechenden Fachnormen für einzelne Einrichtungen von Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere DIN EN 12255-3 (Abwasservorreinigung), aber auch zum Beispiel DIN EN 12255-4 (Vorklärung), DIN EN 12255-6 (Belebungsverfahren), DIN 19551-1 (Rechteckbecken - Absetzbecken) und DIN 19552 (Rundbecken - Absetzbecken und Eindicker). Die allgemeinen und besonderen Baugrundsätze in dieser Norm gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine besondere Fachnorm vorhanden ist. Gegenüber DIN 19569-2:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der bisherige Abschnitt 7 "Sandfanganlagen" und der Abschnitt 8 "Sandbehandlungsanlagen" von DIN 19569-2:2002-12 wurden abgetrennt und sind in dem vorliegenden Teil der Normenreihe nicht mehr enthalten. Es ist beabsichtigt, diese Abschnitte in einem neuen Teil der Normenreihe zu behandeln; b) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet und aktualisiert; c) die Wiederholung von Festlegungen anderer Normen wurde vermieden; d) die in der Ausschreibung anzugebende Information wurde präzisiert und ergänzt; e) Rechen und Siebe werden in einem Abschnitt gemeinsam behandelt; f) die Definition von Rechen und Sieben wurde geändert; g) die Einteilung der Feinheit von Rechen und Sieben wurde aktualisiert und unterscheidet sich von derjenigen in DIN EN 12255-3; h) Gleichungen für die hydraulische Bemessung von Rechen und Sieben wurden ergänzt; i) Weiterentwicklungen von Rechengutpressen wurden berücksichtigt; j) ein Maß für die Effektivität der Rechengutwäsche wurde eingeführt und im Anhang ein Prüfverfahren hierfür beschrieben. Rechengutpressen wurden berücksichtigt; k) ein Maß für die Effektivität der Rechengutwäsche wurde eingeführt und im Anhang ein Prüfverfahren hierfür beschrieben.
Dieses Dokument ersetzt teilweise DIN 19569-2:2002-12 .
Gegenüber DIN 19569-2:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der bisherige Abschnitt 7 "Sandfanganlagen" und der Abschnitt 8 "Sandbehandlungsanlagen" von DIN 19569-2:2002-12 wurden abgetrennt und sind in dem vorliegenden Teil der Normenreihe nicht mehr enthalten. Es ist beabsichtigt, diese Abschnitte in einem neuen Teil der Normenreihe zu behandeln; b) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet und aktualisiert; c) die Wiederholung von Festlegungen anderer Normen wurde vermieden; d) die in der Ausschreibung anzugebende Information wurde präzisiert und ergänzt; e) Rechen und Siebe werden in einem Abschnitt gemeinsam behandelt; f) die Definition von Rechen und Sieben wurde geändert; g) die Einteilung der Feinheit von Rechen und Sieben wurde aktualisiert und unterscheidet sich von derjenigen in DIN EN 12255-3; h) Gleichungen für die hydraulische Bemessung von Rechen und Sieben wurden ergänzt; i) Weiterentwicklungen von Rechengutpressen wurden berücksichtigt; j) ein Maß für die Effektivität der Rechengutwäsche wurde eingeführt und im Anhang ein Prüfverfahren hierfür beschrieben.