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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-36 AA "Kläranlagen" des DIN-Normenausschusses Wasserwesen (NAW) erarbeitet. Diese Norm legt besondere Grundsätze für Einrichtungen zum Abtrennen und Behandeln von Sand und anderen mineralischen Feststoffen fest, und zwar für: -solche Bauwerke beziehungsweise Bauwerksteile, bei denen die Anordnung oder die Funktion der technischen Ausrüstung berücksichtigt werden muss und für -technische Ausrüstungen, soweit besondere klärtechnische oder kläranlagenspezifische Forderungen bei Planung, Bau und Betrieb beachtet werden müssen. Diese Norm legt keine allgemeinen Grundsätze des Bau- und Maschinenwesens, der Elektrotechnik, der Sicherheitstechnik sowie der Abwasserbehandlung fest. Diese Norm gilt zusammen mit den allgemeinen Baugrundsätzen nach DIN EN 12255-1 sowie den entsprechenden Fachnormen für einzelne Einrichtungen von Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere der nach DIN EN 12255-3 (Abwasservorreinigung), DIN EN 12255-4 (Vorklärung) und DIN 19551-3 (Rechteckbecken - Sandfänge). Die allgemeinen und besonderen Grundsätze in dieser Norm gelten auch für solche Einrichtungen, für die keine besondere Fachnorm vorhanden ist. Gegenüber DIN 19569 2:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Neufassung der DIN 19569-2:2017-09 enthält nicht mehr Festlegungen für die Abtrennung und Behandlung von Sand. Die vorliegende E DIN 19569-13 wurde aus der DIN 19569-2 abgetrennt. b) Die Wiederholung von Festlegungen anderer Normen wurde vermieden. c) Die in der Ausschreibung anzugebende Information wurde präzisiert und ergänzt. d) Anforderungen zur Bemessung von Sandfängen wurden geändert. e) Prüfverfahren für die Effektivität von Sandfängen (auch in Verbindung mit Einrichtungen zur Sandbehandlung) werden beschrieben. f) Die Beschreibung von Einrichtungen zur Sandbehandlung wurde dem Stand der Technik angepasst und erweitert.
Dieses Dokument ersetzt DIN 19569-2:2002-12 .
Gegenüber DIN 19569-2:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Neufassung der DIN 19569-2:2017-09 enthält nicht mehr Festlegungen für die Abtrennung und Behandlung von Sand. Die vorliegende DIN 19569-13 wurde aus der DIN 19569-2 abgetrennt. b) Die Wiederholung von Festlegungen anderer Normen wurde vermieden. c) Die in der Ausschreibung anzugebende Information wurde präzisiert und ergänzt. d) Anforderungen zur Bemessung von Sandfängen wurden geändert. e) Ein Prüfverfahren für den Abscheidegrad werksmäßig hergestellter Sandfänge (auch in Verbindung mit Einrichtungen zur Sandbehandlung) wird beschrieben. f) Die Beschreibung von Einrichtungen zur Sandbehandlung wurde dem Stand der Technik angepasst und erweitert.