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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für die Planung und Durchführung von Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), zum Beispiel aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird. Weitere Hinweise und Richtlinien für Schutzmaßnahmen für Bäume und Sträucher sowie grafische Darstellungen siehe "RAS LP 4". Sie enthalten auch Schutzmaßnahmen für sonstige Vegetationsflächen und Tiere. Zu Baumpflegearbeiten siehe "ZTV Baumpflege". Für diese Norm ist das Gremium NA 005-01-13 AA "Landschaftsbau" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 18920:2002-08 .
Gegenüber DIN 18920:2002-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung; b) Überarbeitung von 4.3; c) Überarbeitung von 4.10.1; d) Überarbeitung 4.11; e) Überarbeitung 4.12; f) Überarbeitung 4.13; g) Streichung 4,14.