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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt grundsätzlich für oberirdische Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder der Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Hierzu zählen auch die zugehörigen betriebsnotwendigen Nebenräume (zum Beispiel Büros, Sozialräume, Laborräume, Prüfstandsbereiche, Entwicklungsflächen und so weiter). Diese Norm dient der Ermittlung der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Bauteile von Brandbekämpfungsabschnitten im Industriebau (Industrie und Gewerbe) und ermöglicht so dem Bauordnungsrecht (zum Beispiel in der Industriebaurichtlinie) Anforderungen an den Brandschutz in Abhängigkeit von der verfügbaren Brandschutzinfrastruktur zu regeln. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei einem Brand ein Versagen der Einzelbauteile mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht eintritt oder nicht zum Einsturz der tragenden Konstruktion (Tragwerk, Gesamtkonstruktion) führt und ein Löschangriff auch innerhalb des Gebäudes über eine angemessene Zeitspanne vorgetragen werden kann. Ziel dieser Norm ist die Bereitstellung von Daten für eine einheitliche brandschutztechnische Bemessung von Industriebauten mit festlegbarer Brandbelastung in Bezug auf die Standsicherheit im Brandfall. Aspekte der Brandentstehung sind nicht Gegenstand dieser Norm. Das Rechenverfahren dieser Norm basiert auf der Annahme eines voll entwickelten Brandes und ist Grundlage für die Definition der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die maximal mögliche Größe der Brandbekämpfungsabschnitte nach der Muster-Industriebaurichtlinie. Nach der Muster-Industriebaurichtlinie können auch die differenzierten Methoden des Brandschutzingenieurwesens angewendet werden. Diese Methoden sind jedoch nicht Bestandteil der Norm. Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen zum Vorgängerdokument sind: - Klarere Fassung der Begrifflichkeiten, die in der Vergangenheit zu Fehlinterpretationen geführt haben; - Einführung des neuen Begriffs der Ebene als Abgrenzung zum Geschoss; - Die unterschiedlichen Nachweisformen wurden eindeutiger voneinander unterschieden. Insbesondere wurden die Ebenennachweise klarer abgegrenzt; - Die bisherige Definitionslücke bei der Ermittlung der Wärmeabzugsfaktoren zwischen geringen und großen Gesamtöffnungsflächen in den Decken von Gebäuden mit mehreren Ebenen wurde beseitigt; - Eine klarere Trennung wurde zwischen der Bemessungsnorm DIN 18230-1 und der MIndBauRL im Hinblick auf physikalische Grundlagen und bauaufsichtliche Regelungen durchgeführt. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-52-30 AA "Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1)" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 18230-1 Berichtigung 1:1998-12 , DIN 18230-1:1998-05 .
Gegenüber DIN 18230-1:1998-05 und DIN 18230-1 Berichtigung 1:1998-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anrechenbarkeit von Flächen; b) Anrechenbarkeit von Öffnungen; c) Einführung des neuen Begriffs der Ebene; d) Präzisierung des Ebenennachweises; e) Schutz von Brandlasten in Einrichtungen durch geeignete Feuerlöschanlagen; f) Abtrennung von Teilabschnitten, unabhängig von der Brandbelastung.