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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für die Planung, Bemessung, Handhabung, Verarbeitung und den Einbau von Fugenbändern, die DIN 7865-1 und DIN 7865-2, DIN 18541-1 und DIN 18541-2 entsprechen. Die Fugenbänder dienen zur Abdichtung gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes oder drückendes Wasser sowie zum Fugenabschluss und werden bei der Herstellung von Fugen in Betonbauteilen oder -bauwerken aus wasserundurchlässigem Beton nach den Normen der Reihe DIN 1045 einbetoniert. Diese Norm gilt sinngemäß auch für Abdichtungen gegen das Fugenband chemisch angreifende Kontaktmedien, sofern der Nachweis erbracht ist, dass die Fugenbänder objektspezifisch hinreichend dauerhaft widerstandsfähig sind und andere Regelungen nicht entgegen stehen. Diese Norm gilt nicht für: - die Verwendung von Fugenbändern in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen), - die Verwendung von Fugenbändern in Anlagen zum Herstellen, Bearbeiten und Verteilen wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen), - das Abdichten von Arbeitsfugen mit beschichteten und unbeschichteten Fugenblechen, verpressten Injektionsschlauchsystemen und quellfähigen Fugeneinlagen, - das nachträgliche Abdichten von Dehn- und Arbeitsfugen mit Fugenbändern, Fugendichtstoffen oder Fugenverschlussprofilen, - Klemmkonstruktionen. Der Übergang von geregelten und ungeregelten Abdichtungssystemen bedarf besonderer Planung.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 18197:2005-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18197:2018-01 .
Gegenüber DIN V 18197:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm technisch, strukturell und redaktionell überarbeitet; b) Bild 1 c) ergänzt; c) In Bild 5 zusätzliche Maße hinzugefügt; d) Bild 6 neu eingefügt, gleiches gilt für die Tabellen 1 und 2; e) aus Bild 9 (alt: Bild 8) wurde das FA 50, aus Bild 10 (alt: Bild 9) das FM 200 entfernt, Bild 13 (alt: Bild 12) geändert; f) informative Anhänge C bis E hinzugefügt (C: Qualitätsnachweis, D: Überwachung und Bewertung von Baustellenstößen, E:Prüfprotokoll für Baustellenstöße), g) Vornormstatus aufgehoben.