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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für Stahlzargen (1-schalig und 2-schalig) aus kaltverformtem, feuerverzinktem Feinblech, (Nenndicke: S = 1,5 mm), mit Nut zur Aufnahme eines Dämpfungsprofils, für gefälzte Türblätter nach DIN 18101 mit einer Türblattdicke von 40 mm ± 2 mm: - Mauerwerkszargen zum Einbau in Mauerwerk oder in vergleichbare Wandkonstruktionen; - Ständerwerkszargen zum Einbau in Metallständerwerk, an U Aussteifungsprofile (Nenndicke: S = 2 mm) nach DIN 18182-1, oder in vergleichbare Wandkonstruktionen. Die Ständerwerkszargen nach dieser Norm können nicht in Wandöffnungen nach DIN 18100 eingebaut werden. In Stahlzargen nach dieser Norm können Türblätter bis 60 kg montiert werden. Höhere Türgewichte oder außerordentliche Belastungen (zum Beispiel bei der Verwendung in Schulen, Krankenhäusern) sind in DIN 18111-2 beschrieben. Die Stahlzargen nach dieser Norm sind links beziehungsweise rechts verwendbar. Die Norm gilt nicht für Stahlzargen - in der Verwendung mit Feuer und/oder Rauchschutzabschlüssen; - in der Verwendung von einbruchhemmenden Abschlüssen; - in der Verwendung für Schiebetür oder Pendeltürsysteme. Die herstellerspezifischen technischen Veröffentlichungen sind zu beachten.
Dieses Dokument ersetzt DIN 18111-1:2004-08 , DIN 18111-2:2004-08 .
Gegenüber DIN 18111-1:2004-08 und DIN 18111-2:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenfassung der Anforderungen aus DIN 18111-1:2004-08 und DIN 18111-2:2004-08; b) Anpassung an DIN 18101; c) Aufnahme von 2-schaligen Zargen.