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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil der Norm regelt zusätzliche Anforderungen an Verglasungen, die zu Instandhaltungsmaßnahmen betreten werden oder durchsturzsicher sind. Er regelt keine Aspekte des Arbeitsschutzes. Betretbare Verglasungen können linienförmig oder punktförmig gelagert werden. Die konstruktiven Randbedingungen aus Teil 2 der Norm zu linienförmig gelagerten Verglasungen und Teil 3 der Norm zu punktförmig gelagerten Verglasungen sind zu beachten. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/SC 11)" bei DIN zuständig.