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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normenreihe DIN 18008 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln" soll aus folgenden Teilen bestehen: -Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen (veröffentlicht), -Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen (veröffentlicht), -Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen, -Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen, -Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen, -Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen betretbare Verglasungen (in Vorbereitung), -Teil 7: Sonderkonstruktionen (in Vorbereitung). Teil 5 der Norm gilt für begehbare Verglasungen mit ausschließlich planmäßigem Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von maximal 5 kN/m2 nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, siehe NA zu Tabelle 6.1, wie zum Beispiel bei Treppen, Podesten, Stegen und Abdeckungen von Lichtschächten. Für Verglasungen, die befahren werden sollen, hohen Dauerlasten ausgesetzt sind oder für die aufgrund der Nutzungsbedingungen von einer erhöhten Stoßgefahr ausgegangen werden muss, gelten weitergehende Anforderungen. Dieser Teil der Norm gilt nicht für begehbare Verglasungen, die nur zu Instandhaltungsmaßnahmen betreten werden. Für derartige Verglasungen gelten die Zusatzanforderungen (beziehungsweise Erleichterungen) des Teils 6 dieser Norm. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/WG 3)" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18008-5:2024-12 .