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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normenreihe DIN 18008 "Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln" soll aus folgenden Teilen bestehen: -Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen (veröffentlicht), -Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen (veröffentlicht), -Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen, -Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen, -Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen, -Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen betretbare Verglasungen (in Vorbereitung), -Teil 7: Sonderkonstruktionen (in Vorbereitung). Teil 4 dieser Norm gilt für Vertikalverglasungen und zur Angriffseite geneigte Horizontalverglasungen, die Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern. Sie gilt für folgende Kategorien von Verglasungen: Kategorie A Verglasungen nach Teil 2 oder 3 dieser Norm, die horizontale Nutzlasten abtragen müssen, da sie keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in erforderlicher Höhe zur Aufnahme von horizontalen Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, 6.4, besitzen. Kategorie B Unten eingespannte Glasbrüstungen, deren einzelne Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind. Der Handlauf kann auf der oberen Scheibenkante oder durch Tellerhalter nach Teil 3 dieser Norm befestigt sein. Kategorie C Verglasungen nach Teil 2 oder 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen: C1: Geländerausfachungen; C2: Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten, lastabtragenden Querriegels; C3: Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem, lastabtragendem Holm. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/WG 3)" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18008-4:2024-12 .