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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Teil 2 der Norm DIN 18008 stellt Bemessungs- und Konstruktionsregeln für linienförmig gelagerte Verglasungen zur Verfügung.
Die Norm gilt in Verbindung mit DIN 18008-1 für ebene ausfachende Verglasungen, die an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten mit mechanischen Verbindungsmitteln (zum Beispiel verschraubten Pressleisten) durchgehend linienförmig gelagert sind.
Verglasungen mit zusätzlichen punktförmigen Halterungen (zum Beispiel durch Randklemmhalter und/oder durch Glasbohrungen geführte Halterungen) sollen in DIN 18008-3 geregelt werden, die sich noch in Vorbereitung befindet.
Für Verglasungen, die betreten, begangen oder befahren werden, die als Absturzsicherung oder als Abschrankung dienen oder unter planmäßiger Flüssigkeitsdauerlast stehen (zum Beispiel als Aquarienverglasung), sind weitere Anforderungen zu berücksichtigen.
Je nach ihrer Neigung zur Vertikalen werden die linienförmig gelagerten Verglasungen im Sinne dieser Norm unterschieden in
- Horizontalverglasungen: Neigung > 10° und - Vertikalverglasungen: Neigung ≤ 10°.
Die Festlegungen für Horizontalverglasungen gelten auch für Vertikalverglasungen, wenn diese - wie zum Beispiel bei Shed-Dächern mit der Möglichkeit seitlicher Schneelasten - nicht nur kurzzeitigen veränderlichen Einwirkungen unterliegen.
Gegenüber dem Entwurf von DIN 18008-2 von 2009-07 erfolgten nur geringfügige Änderungen:
a) redaktionelle und technische Überarbeitung; b) Überarbeitung von Abschnitt 5 zu zusätzlichen Regelungen für Horizontalverglasungen; c) Präzisierung der Regelungen zu Dreifach-Verglasungen.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas" im NABau erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18008-2:2020-05 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN 18008-2 Berichtigung 1:2011-04 .