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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt Leitlinien für die organisatorischen Voraussetzungen für qualitätsbasierte und rechtskonforme Durchführung von Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik fest.
Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik sind in der heutigen Veranstaltungswirtschaft an unterschiedlichsten Orten erforderlich; hierzu zählen unter anderem Versammlungsstätten sowie Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung.
Versammlungsstätten sowie Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung sind zum Beispiel Theater, Mehrzweckhallen, Studios bei Film, Funk und Fernsehen, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Ausstellungen und Messen, Shows, Events, Diskotheken, Varietés, Freilichtbühnen, Sportstätten, Open-Air-Veranstaltungen.
Diese Norm gilt nicht für die Planung und Errichtung ortsfester Veranstaltungsstätten.
In dieser Norm werden Leitlinien für die wahrzunehmenden Verantwortlichkeiten aller Beteiligten (zum Beispiel Veranstalter, Betreiber, Dienstleister) zur Durchführung von Veranstaltungen festgelegt.
Ziel dieser Norm ist, durch qualitätsorientierte Dienstleistungen die Betriebssicherheit und den Schutz von Personen und Sachen bei Veranstaltungen sicherzustellen.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-04 AA "Licht- und Medientechnik" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet und als Dienstleistungsnorm gestaltet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 15750:2005-08 .
Gegenüber DIN 15750:2005 08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 "Organisationsstruktur" überarbeitet; b) Abschnitt 6 "Anforderungen an das Personal" allgemeiner formuliert; c) Pflicht zur Dokumentation eingeführt; d) Bilder überarbeitet und in einen eigenen Abschnitt verschoben; e) Normative Verweisungen überarbeitet; f) Dokument redaktionell überarbeitet.