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Norm [AKTUELL]
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Auffahrbohlen dienen zur Erhöhung der Standsicherheit von Fahrzeugen bei weichem Untergrund sowie zum Überbrücken von Spalten und Höhenunterschieden. Des Weiteren werden Auffahrbohlen teilweise auch zur Lastverteilung bei Hebekisseneinsätzen verwendet. Die Vorgängerausgabe Februar 1975 von DIN 14854 wurde überarbeitet, um die Belastbarkeit der Auffahrbohle zu erhöhen. Diese müssen nun eine mittig auf einer Fläche von 650 cm2 aufgebrachten Belastung von mindestens 6 000 kg ohne Beschädigung aufnehmen können, wobei die Auffahrbohle auf ihrer gesamten Breite jeweils 200 mm links und rechts am Bohlenende aufliegt und die Bohlenmitte somit freiliegt. Die Belastung von 6 000 kg (entspricht 58,86 kN) ergibt sich durch die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) höchstzulässige Einzelachslast von 10 t einer unangetriebenen Achse, das heißt je Achshälfte 5 t zuzüglich einem Sicherheitsfaktor von 1,2, so dass auch die Einzelachslasten auf der Antriebsseite mit ihren nach StVZO maximal zulässigen 11,5 t abgedeckt sind. Die Fläche von 650 cm2 entspricht etwa der Reifenaufstandsfläche eines Reifens in der Dimension 285/70 R 19,5. Dieses Dokument wurde im Arbeitsausschuss NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14854:1975-02 .
Gegenüber DIN 14854:1975-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort und Anwendungsbereich überarbeitet; b) Belastbarkeit der Auffahrbohle erhöht; c) Senk-Nagelschraube oder Senk-Holzschraube nach Wahl des Herstellers aufgenommen; d) Bezeichnung an die Norm-Gestaltungsregeln angepasst; e) Norm redaktionell überarbeitet.