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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt für fahrbare Schlauchhaspeln der Feuerwehr, die von einer Person bedient werden können (Einpersonen-Haspel) und zum Transport und zum Verlegen von Schlauchleitungen, bestehend aus Druckschläuchen nach DIN 14811, dienen. Die Haspel kann mittels einer Aufprotzvorrichtung an geeigneten Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt werden. Das Fahrgestell der Haspel kann auch zur Aufnahme anderer feuerwehrtechnischer Ausrüstungen geeignet sein, zum Beispiel von Schlauchträgern mit Schlauchtragekörben, Geräteträgern für Ölbindemittelstreuer und/oder Löschgeräten. Es ist technisch nicht lösbar, eine Einpersonen-Haspel (EPH) zu normen, die allen Gegebenheiten jeglicher Fahrzeugaufbauten und Anbringungsarten gerecht wird. Bei der Überarbeitung dieser Norm stand deshalb im Vordergrund, die Norm so zu gestalten, dass es möglich sein muss, mindestens eine genormte Einpersonen-Haspel (EPH) mittig an jedem Fahrzeugheck (genormter Feuerwehrfahrzeuge) anzubringen (aufzuprotzen) und hierbei alle normgerechten Einpersonen-Haspeln unterschiedlicher Hersteller verwenden zu können. Wenn mehr als eine Haspel am Fahrzeugheck angebracht wird, sind diese nicht mehr zwingend austauschbar, da dann fahrzeug- und haspelspezifische Gegebenheiten angepasst werden müssen. Hiermit bindet sich der Anwender an eine dem Fahrzeug angepasste Haspel. Gegenüber DIN 14826-2:1999-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Konturmaße und Maß 380 mm bei der Aufprotzvorrichtung in der Haspel-Seitenansicht neu aufgenommen; b) Aufprotzvorrichtung im Bild 3 neu bemaßt; c) Auslegung der Aufprotzvorrichtung auf eine Aufprotzmasse von 200 kg pro Haspel geändert; d) Hinweis über deutlich sichtbare Anbringung der maximalen Aufprotzmasse auf den Aufprotzvorrichtungen und Anforderung der vollständigen Einklappbarkeit der Aufprotzarme aufgenommen; e) Anforderungen an die Wickelvorrichtung und die Farbgebung überarbeitet; f) Anforderungen an zusätzliche Anbauteile aufgenommen; g) Anforderung bei der Aufprotzsicherung aufgenommen, dass der Bediener die ordnungsgemäße Verriegelung eindeutig überprüfen kann; h) Inhalt redaktionell überarbeitet, dabei unter anderem in den normativen Verweisungen DIN 14011-7, DIN 14811-1 und DIN 14829 gestrichen sowie DIN 14011 und DIN 14811 aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14826-2:1999-01 .
Gegenüber DIN 14826-2:1999-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Konturmaße und Maß 380 mm bei der Aufprotzvorrichtung in der Haspel-Seitenansicht (Bild 1) neu aufgenommen; b) Aufprotzvorrichtung im Bild 3 neu bemaßt; c) Auslegung der Aufprotzvorrichtung auf eine Aufprotzmasse von 200 kg pro Haspel geändert; d) Hinweis über deutlich sichtbare Anbringung der maximalen Aufprotzmasse auf den Aufprotzvorrichtungen und Anforderung der vollständigen Einklappbarkeit der Aufprotzarme aufgenommen; e) Anforderungen an die Wickelvorrichtung und die Farbgebung überarbeitet; f) Anforderungen an zusätzliche Anbauteile aufgenommen; g) Anforderung bei der Aufprotzsicherung aufgenommen, dass der Bediener die ordnungsgemäße Verriegelung eindeutig überprüfen kann; h) Inhalt redaktionell überarbeitet, dabei u. a. in den normativen Verweisungen DIN 14011-7, DIN 14811-1 und DIN 14829 gestrichen sowie DIN 14011 und DIN 14811 aufgenommen.