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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt neben DIN EN 1777 für auf Fahrzeugen aufgebaute Hubarbeitsbühnen (HABn) beziehungsweise Teleskopgelenkmasten (TGM), die für Einsatzaufgaben der Feuerwehr bei der Rettung und dem Schutz von Personen, der Brandbekämpfung, dem Schutz der Umwelt und anderen technischen Hilfeleistungen dienen. Sie ergänzt die europäisch vereinheitlichte Norm für Hubarbeitsbühnen (HABn) der Feuerwehr, DIN EN 1777. Spezielle Typfestlegungen für Hubarbeitsbühnen der Feuerwehr gibt es in der europäisch vereinheitlichten Norm DIN EN 1777 nicht. DIN EN 1777 legt keine Klassen-/Höheneinteilung fest, weil DIN EN 1777 als Europäische Norm ausschließlich Sicherheitsanforderungen enthält. Diese Norm DIN 14701-1 wurde zu dem Hauptzweck erstellt, die Beschaffung von Hubarbeitsbühnen der Feuerwehr zu erleichtern, indem die minimal notwendigen Leistungsanforderungen sowie Typbezeichnungen zusammengestellt wurden. Dieses Dokument ist konzipiert, um pro-aktiv die spätere Revision der europäisch vereinheitlichten Norm DIN EN 1777 vorzubereiten. Dabei ist vorgesehen, diese Norm bei CEN Europäisches Komitee für Normung als deutschen Vorschlag für eine Ergänzung der DIN EN 1777 hinsichtlich Leistungsanforderungen einzubringen. Festgelegt werden: a) Begriffe; b) Mindestleistungsanforderungen an Hubarbeitsbühnen der Feuerwehr; c) Klassifizierung, maximale Gesamtmaße und maximale Gesamtmasse von Teleskopgelenkmasten (TGM); d) besondere Anforderungen an Teleskopgelenkmaste (TGM) als Hubrettungsbühnen; e) feuerwehrtechnische Beladung von Teleskopgelenkmasten (TGM). Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-08 AA "Hubrettungsfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 4)" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14701-1:1989-04 .
Gegenüber der im Januar 2006 zurückgezogenen DIN 14701-1:1989-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe aufgenommen; b) Mindestleistungsanforderungen an Hubarbeitsbühnen der Feuerwehr nach DIN EN 1777 aufgenommen; c) Klassifizierung, maximale Gesamtmaße und maximale Gesamtmasse von Teleskopgelenkmasten (TGM) aufgenommen; d) feuerwehrtechnische Beladung von Teleskopgelenkmasten (TGM) aufgenommen.