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Norm [ZURÜCKGEZOGEN] Norm des Monats April 2018
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Die Norm DIN 14675-1:2018-04 enthält Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.
Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr werden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt. Die entsprechenden Anforderungen der neuen europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen – Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ sind ebenfalls umgesetzt.
Die DIN 14675-1:2018-04 basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des FNFW-Arbeitsausschusses NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben. Ziel dieser Norm ist, zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.
Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die Norm DIN 14675-2 2018-04 fest.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14675:2012-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14675-1:2020-01 .
Gegenüber DIN 14675:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 14675:2012-04 wurde in zwei Teile unterteilt; b) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert; c) die Abschnitte hinsichtlich der "Bewertung der Konformität" wurden - soweit sie inhaltlich DIN EN 16763:2017-04 zuzuordnen sind - gestrichen und in die DIN 14675-2 aufgenommen; d) Bild 1 wurde an die DIN EN 16763:2017-04 angepasst und durch weitere Details ergänzt; der ehemalige Anhang A "Verbindungsarten und technische Anforderungen" wurde in 6.2.5.1 aktualisiert aufgenommen; e) Tabelle C.1 "Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlage und Sprachalarmanlage" aus dem ehemaligen Anhang C wurde in Bild 1 integriert und im Anhang C gestrichen; f) der ehemalige Anhang D "Schnittstelle an der Brandmelderzentrale zum Anschluss des Feuerwehr-Bedienfeldes" wurde inhaltlich gestrichen; g) Tabelle E.1 "Phasen für den Aufbau und den Betrieb und Sprachalarmanlage" aus dem ehemaligen Anhang E wurde in Bild 1 integriert und im Anhang C gestrichen; die verbleibenden Inhalte aus Anhang E sind jetzt im Anhang C (informativ) "Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen" übernommen worden; h) Anhang F "Brandschutz in Gebäuden" wurde zu Anhang D (informativ) "Brandschutz in Gebäuden"; i) in den Bildern in den Anhängen M und N ist die Begrifflichkeit "mit Abnahmeprotokoll" gestrichen worden; j) Anhang P "Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren" wurde ergänzt; k) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.