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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für Warnleuchten, Kennsignaleinheiten und Warnleuchtensysteme überwiegend an Straßenfahrzeugen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 52. Die Benutzung von Warnleuchten/Kennsignaleinheiten an Fahrzeugen setzt eine allgemeine Bauartgenehmigung nach ECE-R65 voraus. Für Feuerwehrfahrzeuge sind nur Warnleuchten/Kennsignaleinheiten für blaues Blinklicht zulässig. Gelbe Heckwarnanlagen nach hinten sind laut StVZO zulässig, diese müssen bauartgenehmigt sein, nach ECE-R65. Dieses Dokument wird für Kennsignaleinheiten für gelbes Blinklicht als Kombination aus Warnleuchte für gelbes Blinklicht nach StVZO, § 52, Absatz 4 und der Möglichkeit einer Integration weiterer nach StVZO zugelassener Einrichtungen (zum Beispiel integriertes Schriftfeld) zur Anwendung empfohlen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-06-02 AA "Leuchten und Warneinrichtungen" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14620:2006-03 .
Gegenüber DIN 14620:2006-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriff Kennleuchte wird durch den Begriff Warnleuchte ersetzt; b) Tabelle 1 "Beschreibung der Lichtausstrahlung der unterschiedlichen Formen von Warnleuchten und der Kategorien" wurde neu aufgenommen; c) Formen F und G sowie Bild 5, Bild 7 und Bild 8 wurden neu eingefügt; d) Abschnitt 9 "Kennzeichnung" wurde gestrichen; e) Anpassung an den Stand der Technik; f) Anpassungen der normativen Verweisungen und Literaturhinweise; g) vollständige redaktionelle Überarbeitung.