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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In der Norm sind Anforderungen an die zur Durchführung nahezu aller technischen Hilfeleistungen (auch größeren Umfangs) erforderlichen Geräte und eingebauten technischen Einrichtungen eines Rüstwagens RW sowie an das Fahrgestell, den Aufbau, den Geräteraum, das Dach und die feuerwehrtechnische Beladung festgelegt. Der Rüstwagen stellt keine selbstständige Einheit dar, sondern wird in der Regel mindestens zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt. Dabei werden in erster Linie für den Rüstwagen folgende Einsatzbereiche bzw. Aufgaben berücksichtigt:
Bei der Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Juni 2002 und deren beiden Änderungen im September 2004 sowie April 2006 wurden
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-07 AA "Sonstige Fahrzeuge" im FNFW erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14555-3/A1:2004-09 , DIN 14555-3/A2:2006-04 , DIN 14555-3:2002-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14555-3:2016-12 .
Gegenüber DIN 14555-3:2002-06, DIN 14555-3/A1:2004-09 und DIN 14555-3/A2:2006-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinweis aufgenommen, dass unter definierten Bedingungen Alternativsysteme zu den zitierten Geräten und Einrichtungen verwendet werden dürfen; b) Forderung des Vorhandenseins von Sperren in allen Differenzialen sowie Empfehlung der Verwendung einer automatischen Getriebeschaltung aufgenommen; c) Mindestanforderung von 50 kN zulässiger Zugkraft am vorderen Koppelmaul und an der hinteren Anhängezugvorrichtung gestrichen; d) Anforderungen an die Kennleuchten, an abschließbare Kabinentüren, an den akustischen Alarmgeber bei Unterspannung, an die Sprechfunkeinrichtung, an die Farbgebung sowie an die Abnahmeprüfung bei Lieferung gestrichen, da diese Anforderungen bereits in E DIN 14502-2 bzw. DIN EN 1846-2 festgelegt sind; e) Obergrenze der Leistung des eingebauten Stromerzeugers von 30 kVA gestrichen und dafür die Leistung auf min. 22 kVA festgelegt; f) Standardbeladung nach Tabelle 1 überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; g) Gerätesatz Ölbeseitigung nach Tabelle 2 überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst; h) Dokumente redaktionell vollständig überarbeitet.