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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normen wurden nach vorbereitenden Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe "GW-Logistik" vom Arbeitsausschuss (AA) 192.3B "Sonstige Fahrzeuge" im FNFW erstellt. Bei der Normungsarbeit hat sich ergeben, dass die vielfältigen Aufgaben, die ein Gerätewagen Logistik zu erfüllen hat, nicht mit einem einzigen Fahrzeugtyp zu bewerkstelligen sind. Aus diesem Grund wurde vom Arbeitsausschuss (AA) 192.3B beschlossen, zwei unterschiedliche Gerätewagen Logistik zu normen.
Die Gerätewagen Logistik sind Feuerwehrfahrzeuge (beim GW-L1 vorrangig mit Straßenantrieb) und (beim GW-L2 geländefähig), die mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem Gerätekasten (nur beim GW-L2) und einer Ladefläche mit Ladebordwand ausgestattet sind. Sie werden von der Feuerwehr, abhängig von der jeweils aufgenommenen Beladung, zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern kleineren Umfangs (beim GW-L1) bzw. größeren Umfangs (beim GW-L2) zur Versorgung von jeweils benötigten Einheiten (für verschiedene logistische Aufgaben) bei der Feuerwehr eingesetzt. Darüber hinaus können sie als Schlauchwagen (nur GW-L2) und als Gerätewagen Gefahrgut mit einer Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs eingesetzt werden. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/1; nur beim GW-L1) oder einer Staffel (1/5).
Der Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 wurde so konzipiert, dass er bei Verwendung des Ausrüstungsmoduls "Wasserversorgung" nach Tabelle 2 der Norm die Aufgaben des Transportes und der Verlegung von Druckschläuchen und somit des Schlauchwagens SW 2000-Tr übernehmen kann. DIN 14565:1991-03 über Schlauchwagen SW 2000-Tr wird deshalb durch die Norm DIN 14555-22 ersetzt.
Da die beiden Gerätewagen Logistik GW-L1 und GW-L2 darüber hinaus ausgelegt sind, bei Verwendung des Ausrüstungsmoduls "Gefahrgut" in der jeweiligen Norm auch die Aufgaben des Transportes von Gefahrgutausrüstung kleineren Umfangs und somit des Gerätewagens Gefahrgut GW-G1 zu übernehmen, wird die im Januar 2004 zurückgezogene Norm DIN 14555-14:1997-10, "Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 14: Gerätewagen Gefahrgut GW-G1", durch die beiden Normen DIN 14555-21 und DIN 14555-22 ersetzt.
Damit die Fahrzeuge die vorgenannten Aufgaben durchführen können, werden in beiden Normen ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen an alle Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und DIN 14502-2 (zz. Norm-Entwurf) festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14555-14:1997-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14555-21:2010-06 .
Gegenüber der 2004-01 zurückgezogenen Norm DIN 14555-14:1997-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gerätewagen Gefahrgut GW-G1 dem Fahrzeugtyp "Gerätewagen Logistik" zugeordnet und die Bezeichnung entsprechend geändert; b) Anwendungsbereich des Fahrzeugs auf weitere logistische Aufgaben der Feuerwehr erweitert; c) Anforderungen an die Maße, die Masse, das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, die technische Einrichtung und die feuerwehrtechnische Beladung vollständig überarbeitet; d) Ladefläche, Plane, fester Koffer und Ladebordwand aufgenommen; e) Beladung als optionales Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" aufgenommen; f) Möglichkeit des Mitführens von Zusatzbeladungssätzen auf Wunsch des Bestellers aufgenommen.