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Das Mittlere Löschfahrzeug MLF ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet. Das MLF ist konzeptionell zwischen dem TSF-W und dem LF 10 angesiedelt, hat im Regelfall eine maximale Gesamtmasse von 7,5 t und schließt die Lücke zwischen diesen beiden etablierten Löschfahrzeugen. Während der Einspruchsberatung zum Norm-Entwurf E DIN 14530-17:2005-09 (TSF-W) hat sich durch die eingegangenen Einsprüche ein entsprechender Normungsbedarf ergeben. Nach einer sehr intensiven Grundsatzdiskussion in den Gremien des DIN-FNFW zum gesamten Feuerwehrfahrzeugkonzept der "kleineren" Löschfahrzeuge, beginnend beim KLF (Kleinlöschfahrzeug) und endend beim LF 10 beziehungsweise HLF 10, wurde der Erarbeitungsbeschluss für dieses Norm-Löschfahrzeug gefasst. Dabei wurden folgende Eckpunkte für das Fahrzeug zu Grunde gelegt, deren entsprechende Anforderungen diese Norm festlegt: - Ausrichtung der Konzeption auf ein LKW-Fahrgestell; - im Regelfall maximale Gesamtmasse 7,5 t (Klasse L (leicht) nach DIN EN 1846-2); - vorrangig Straßenantrieb; - Staffelkabine; - Gruppenbeladung; - Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 600 l; - fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-1000. Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V der Innenminsterkonferenz (IMK) bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. Mit der Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF wird auch der besseren Sprechbarkeit der neuen Fahrzeugbenennung Rechnung getragen. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven können neben der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Gegenüber der Vorgängerausgabe April 2008 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF; b) Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 8 500 kg bei festgelegten Kriterien auf Wunsch des Bestellers; c) feuerwehrtechnische Standardbeladung nach Tabelle 1 vollständig überarbeitet und an die aktuellen Löschfahrzeugnormen angepasst; d) Tabelle 2 mit der Zusatzbeladung gelöscht und durch Verweis auf DIN 14800-18 (einschließlich Beiblätter) ersetzt; e) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN 14330-1, DIN 14330-2 sowie DIN EN 1846-2:2002-03 gestrichen und DIN 14011, DIN 14330, DIN 14502-3, DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen; f) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-25:2008-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-25:2018-03 .
Gegenüber DIN 14530-25:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF; b) Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 8500 kg bei festgelegten Kriterien auf Wunsch des Bestellers; c) feuerwehrtechnische Standardbeladung nach Tabelle 1 vollständig überarbeitet und an die aktuellen Löschfahrzeugnormen angepasst; d) Tabelle 2 mit der Zusatzbeladung gelöscht und durch Verweis auf DIN 14800-18 (einschließlich Beiblätter) ersetzt; e) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN 14330-1, DIN 14330-2 sowie DIN EN 1846-2:2002-03 gestrichen und DIN 14011, DIN 14330, DIN 14502-3, DIN EN 1846-2:2010-01 aufgenommen; f) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.