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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Beim Kleinlöschfahrzeug KLF nach Teil 24 der DIN 14530 handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet. Die Überarbeitung von DIN 14530-24:2012-09 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Hierbei wurde es unter anderem notwendig, - die zulässige Gesamtmasse zu entfernen; diese ist nun in DIN SPEC 14502-1 festgelegt, - die ausschließliche Verwendung eines handelsüblichen Fahrgestells mit Doppelkabine zu nennen, - eine Anforderung aufzunehmen, dass auf jeder Fahrzeuglängsseite zwei Türen vorhanden sein müssen, - eine Energiebilanz des Fahrzeugs aufzunehmen, - einen Gleitbelag bei der Leiterlagerung aufzunehmen, - Raum- und Massenreserven für Armaturen zum Trinkwasserschutz aufzunehmen, - die feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1 zu überarbeiten. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserven können neben der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-24:2012-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-24:2019-11 .
Gegenüber DIN 14530-24:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zulässige Gesamtmasse entfernt; diese ist nun in DIN SPEC 14502-1 festgelegt; b) ausschließliche Verwendung eines handelsüblichen Fahrgestells mit Doppelkabine genannt; c) Anforderung aufgenommen, dass auf jeder Fahrzeuglängsseite zwei Türen vorhanden sein müssen; d) Energiebilanz des Fahrzeugs aufgenommen; e) Gleitbelag bei der Leiterlagerung aufgenommen; f) Raum- und Massenreserven für Armaturen zum Trinkwasserschutz aufgenommen; g) feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1 überarbeitet; h) Norminhalt einschließlich normative Verweisungen und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.