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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 und legt ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen in DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 fest. Beim Tanklöschfahrzeug TLF 3000 handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht und dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser, insbesondere in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen ist. Erläuterungen zum neuen Tanklöschfahrzeugtyp, seiner Bezeichnung und seinen Aufgaben: - Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals TLF 16/24-Tr in TLF 3000 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt (wie eine IP-Adresse im Internet beziehungsweise wie individuelle Mobilfunknummern) und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. - Die Bezeichnung TLF 3000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit mindestens 3 000 l Löschwasservorrat, einem optionalen, fest montierten Werfer und einer Gesamtmasse bis zu 14 000 kg (Klasse M nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2). Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Mit diesem Tanklöschfahrzeug soll auch dem Bedarf nach einem TLF entsprochen werden, das sich besonders zur Waldbrandbekämpfung eignet. Gegenüber DIN 14530-22:1995-03 und DIN 14530-22/A1:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnung und Begriff wegen des vergrößerten Löschwasserbehälters und der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert; b) Inhalt des Löschwasserbehälters auf mindestens 3 000 l vergrößert; c) höchstzulässige Fahrzeuglänge und -höhe sowie die zulässige Gesamtmasse geändert; d) Gültigkeit der allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 aufgenommen; e) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, das Dach und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet; f) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen; g) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 3000) vollständig überarbeitet; h) Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen; i) Beladeplan ist entfallen; j) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet; k) in den normativen Verweisungen DIN 14011-6, DIN 14011-9, DIN 14365-1, DIN 14365-2, DIN 14420-1, DIN 14420-2, DIN 14502-2, DIN 14530-1, DIN 14620, DIN 14817-1, DIN 70020-1, DIN 70020-2 gestrichen und dafür DIN 14330-1, DIN 14330-2, DIN 14420, DIN 14430, E DIN 14502-2:2009-07, DIN 14811, DIN EN 1028-1, DIN EN 1028-2, DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2:2010-01, DIN EN 1846-3, DIN EN 1947, DIN EN 15182-2 aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-22/A1:2002-12 , DIN 14530-22:1995-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-22:2019-11 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN 14530-22/A1:2017-06
Gegenüber DIN 14530-22:1995-03 und DIN 14530-22/A1:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnung und Begriff wegen des vergrößerten Löschwasserbehälters und der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert; b) Inhalt des Löschwasserbehälters auf min. 3000 l vergrößert; c) höchstzulässige Fahrzeuglänge, und -höhe sowie die zulässige Gesamtmasse geändert; d) Gültigkeit der allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 aufgenommen; e) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, das Dach und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet; f) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen; g) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 3000) vollständig überarbeitet; h) Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen; i) Beladeplan ist entfallen; j) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet; k) in den normativen Verweisungen DIN 14011-6, DIN 14011-9, DIN 14365-1, DIN 14365-2, DIN 14420-1, DIN 14420-2, DIN 14502-2, DIN 14530-1, DIN 14620, DIN 14817-1, DIN 70020-1, DIN 70020-2 gestrichen und dafür DIN 14330-1, DIN 14330-2, DIN 14420, DIN 14430, E DIN 14502-2:2009-07, DIN 14811, DIN EN 1028-1, DIN EN 1028-2, DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2:2010 01, DIN EN 1846-3, DIN EN 1947, DIN EN 15182-2 aufgenommen.