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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss 192.3A "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge" erstellt.
Die Überarbeitung von DIN 14530-11:1991-08 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Die Norm enthält Festlegungen zu den Maßen und Massen sowie zur feuerwehrtechnischen Beladung. Des Weiteren sind Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrer- und Mannschaftsraum, das Dach, die löschtechnischen Einrichtungen sowie die technischen Einrichtungen enthalten. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Massenreserven können neben der in dieser Norm beschriebenen Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Das Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 (ehemals LF 16/12) ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung oder einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8).
Beim Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 mit einer festgelegten Standard-Zusatzbeladung für die technische Hilfeleistung nach Tabelle 2 der Norm.
Die Unterteilung in LF 20/16 und HLF 20/16 stellt mögliche Varianten eindeutig dar, so dass sie z. B. auch über entsprechende Funkrufkennungen bei überörtlichen Einsätzen klar mit ihren einsatztaktischen Möglichkeiten erkannt werden können. Außerdem werden Feuerwehren mit mehreren Fahrzeugen des Grundtyps LF 20/16 nicht die vollständige Beladung für die technische Hilfeleistung in mehrfacher Ausführung (z. B. mehr als zwei Sätze hydraulischer Rettungsgeräte je Standort) beschaffen und vorhalten wollen.
In der Neuausgabe der Norm mussten die Angaben über die eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe aufgrund der Einführung der neuen Europäischen Normen über Feuerlöschkreiselpumpen, EN 1028-1 und EN 1028-2, von DIN 14420-FP 16/8 in EN 1028-1-FPN 10-2000 geändert werden, die der Leistungscharakteristik der FP 16/8 am ehesten entspricht. Da auch das Fassungsvermögen des Löschwasserbehälters erhöht wurde, ist, um in der bestehenden Systematik der Löschfahrzeugbezeichnungen zu bleiben, die Bezeichnung LF 16/12 vom FNFW-AA 192.3A dementsprechend in LF 20/16 geändert worden. Es sind damit keine zusätzlichen neuen Fahrzeugtypen geschaffen worden.
Erläuterungen zu der neuen Bezeichnung Löschgruppenfahrzeug LF 20/16:
Wie zuvor beschrieben, haben die Änderungen der Bezeichnungen von Feuerlöschkreiselpumpen nach der Reihe der Normen DIN EN 1028 dazu geführt, dass jetzt eine FPN 10-2000 vorgesehen ist. Entsprechend ändert sich dieser Teil der Fahrzeugbezeichnung. Festzustellen ist, dass das LF 16/12 nach der früheren Ausgabe zum größten Teil mit Löschwasserbehälter mit mindestens 1 600 l nutzbarem Inhalt beschafft wurde. Dies ist in der Neuausgabe dieser Norm berücksichtigt und führt zu einer Änderung des entsprechenden Teils der Fahrzeugbezeichnung. Da sich die früheren Fahrzeugtypen LF 16/12 nach DIN 14530-11 und TLF 16/25 nach DIN 14530-20 immer mehr gleichen, wird DIN 14530-20 mit Veröffentlichung dieser Norm zurückgezogen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14530-11:1991-08 , DIN 14530-20:1995-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14530-11:2011-11 , DIN 14530-27:2011-11 .
Dieser Artikel wurde geändert durch: DIN 14530-11/A1:2007-05
Gegenüber DIN 14530-11:1991-08 und DIN 14530-20:1995-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 und Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 zu einem Fahrzeug zusammengeführt; b) Begriffe Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 und Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 neu definiert; c) Bezeichnung geändert; d) DIN EN 1846 (alle Teile) berücksichtigt; e) max. Höhe auf 3300 mm festgelegt; f) max. Fahrzeuglänge bei Anbauteilen auf 9000 mm erhöht; g) zulässige Gesamtmasse neu festgelegt; h) Allradantrieb als vorrangiger Antrieb, Strassenantrieb zulässig aufgenommen; i) Pumpenleistung und Inhalt des Löschwasserbehälters erhöht; j) Anforderungen an Schlepp- und Befestigungsvorrichtungen sowie an die maschinelle Zugeinrichtung neu geregelt; k) Anforderungen zum Ersatzrad gestrichen; l) Anforderungen an Sprechfunkeinrichtung neu gefasst; m) Anforderungen an Unterbringung von Atemschutzgeräten im Mannschaftsraum geändert; n) Anforderungen an Trittbleche gestrichen; o) Zeitvorgabe für Schaumitteleinsatz und fest eingebauten Schaummittelbehälter als Alternative zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung bei Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN V 14430 aufgenommen; p) Anforderungen an Räume und Dach sowie an löschtechnische Einrichtungen neu geregelt; q) Feuerwehrtechnische Beladung vollständig überarbeitet; r) Beladepläne gestrichen; s) Inhalt normtechnisch und redaktionell vollständig überarbeitet.