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Norm [AKTUELL]
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Tragbare Tauchmotorpumpen mit Elektroantrieb (kurz Tauchmotorpumpen (TP) genannt) dienen vorwiegend zur Förderung von Wasser im Lenzeinsatz entweder als Zubringerpumpen für Feuerlöschkreiselpumpen oder zum Auspumpen gefluteter Räume, wie zum Beispiel Keller oder Baugruben. Als Wasser im Sinne dieser Norm wird auch Schmutzwasser (zum Beispiel mit Verunreinigungen durch Feststoffe oder Öl) verstanden. Die Norm wurde überarbeitet, um den technischen Inhalt an den aktuellen Stand anzupassen, unter anderem: - Konformitätsbewertungsanforderung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle ist entfallen, weil deren rechtliche Grundlage, die "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen", nicht mehr existiert; - Prüfnummer bei der Kennzeichnung ist wegen des Wegfalls der amtlich anerkannten Prüfstelle entfallen; - Werkstoffanforderungen für Laufrad und Leitrad erweitert; - Anforderung ist entfallen, dass die Schutzeinrichtung im Motor nach dem Fortfall der Überlast den Motor selbsttätig wieder einschalten muss; - ehemaliger Anhang C mit dem Zusammenhang zwischen dieser Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie ist aus formalen Gründen entfallen; - Normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert. Die Norm enthält in einigen Abschnitten sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-05 AA "Feuerlöschpumpen - SpA zu CEN/TC 192/WG 2" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14425:2004-10 .
Gegenüber DIN 14425:2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Werkstoffanforderungen für Laufrad und Leitrad erweitert; b) Anforderung ist entfallen, dass die Schutzeinrichtung im Motor nach dem Fortfall der Überlast den Motor selbsttätig wieder einschalten muss; c) Konformitätsbewertungsanforderung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle ist entfallen, weil deren rechtliche Grundlage, die "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Anerkennung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -Ausrüstungen", nicht mehr existiert; d) Prüfnummer bei der Kennzeichnung ist wegen des Wegfalls der amtlich anerkannten Prüfstelle entfallen; e) ehemaliger Anhang C mit dem Zusammenhang zwischen dieser Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie ist aus formalen Gründen entfallen; f) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert; g) Norm redaktionell überarbeitet.