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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm dient einer einheitlichen Kennzeichnung und Erfassung sowie Auswertung von Bränden für möglichst alle Zwecke des Brandschutzes (zum Beispiel Brandberichte und Brandstatistik), insbesondere a) zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrenschwerpunkten bei der Brandentstehung und Brandausbreitung, b) zur Überprüfung der Wirksamkeit neuer Schutzmaßnahmen in der Praxis und c) zur Analyse möglicher Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Bei der Gliederung und bei der Zusammenstellung der möglichen Angaben wurde auf die bundeseinheitliche Brandstatistik der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) Bezug genommen. Bei der Beurteilung der vorliegenden Norm sollte nicht übersehen werden, dass das Brandgeschehen sehr komplex und somit einer naturgesetzmäßigen Erfassung kaum zugänglich ist. Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-01 AA vertritt jedoch die Ansicht, dass eine derartige Norm erforderlich ist, um zu einer möglichst einheitlichen Beschreibung der Brände zu kommen. Er war sich auch durchaus bewusst, dass die mit dieser Norm vorgelegte Zusammenstellung statistischer Angaben nicht auf Dauer gültig sein kann. Technische Entwicklungen und Erfahrungen bei der statistischen Erfassung von Bränden nach dieser Norm werden in absehbarer Zeit sicherlich eine Änderung oder Ergänzung notwendig machen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-04-01 AA "Begriffe und Bildzeichen" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14010:2005-10 .
Gegenüber DIN 14010:2005-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in ehemals 3.3.2 (neu 5.3.2) Photovoltaik aufgenommen; b) in ehemals 3.4.1.7 (neu 5.4.1.7) Abfall in Säcken oder Containern aufgenommen; c) in ehemals 3.6.5 (neu 5.6.5) Bauteile überarbeitet; d) in ehemals 4.3 (neu 6.3) Herstellung/Verarbeitung von Lebensmitteln sowie intensive Tierhaltung (Stall) aufgenommen, Schulangaben präzisiert, sonstige Gefahrgüter/Gefahrstoffe ergänzt und Schienenfahrzeuge aktualisiert; e) in ehemals 4.4 (neu 6.4) Geschoss aufgenommen; f) in ehemals 5.2.1.3 (neu 7.2.1.3) elektrische/elektronische Geräte und Anlagen vollständig überarbeitet; g) in ehemals 5.5.2 (neu 7.5.2) brennbare Dämmstoffe aufgenommen; h) in ehemals 5.6 (neu 7.6) gegebenenfalls betroffene Fassadenfläche aufgenommen; i) in ehemals 6.1 (neu 8.1) und 6.2 (neu 8.2) den anlagentechnischen Brandschutz im Brandobjekt vollständig überarbeitet; j) in ehemals 7.3 (neu 9.3) Löschmittelangaben ergänzt; k) 10.3.3 neu aufgenommen zur Angabe von Anhaltspunkten, dass vorhandene Brandschutzmaßnahmen planmäßig funktioniert haben; l) Inhalt normentechnisch und redaktionell überarbeitet.