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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt allgemeine Bemessungs- und Planungsgrundsätze fest und ist für Rettungswachen der Rettungsdienste sowie Standorte (Standplätze) von einzelnen Rettungsdienstfahrzeugen anwendbar. Sie gilt für neu zu errichtende Rettungswachen. Für Ergänzungsbauten von bestehenden Rettungswachen gilt diese Norm nur für die neu zu errichtenden Bauabschnitte. Die Bemessungs- und Planungsgrundlagen nach dieser Norm sollen es Leistungserbringern und/oder Durchführenden nach einem Landesrettungsdienstgesetz, die Krankentransport und/oder Notfallrettung erbringen, Kostenträgern sowie Verwaltungen ermöglichen, Rettungswachen und Standorte für Rettungsdienstfahrzeuge (Standplätze) funktionsgerecht zu erstellen beziehungsweise zu gestalten. Bei der Planung von Rettungswachen müssen die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften beachtet werden. Daraus resultierende Arbeitsschritte wie zum Beispiel die Arbeitsabläufe und die Gefährdungsbeurteilung müssen fachlich in die Planung von Rettungswachen nach dieser Norm einfließen. Sicherheitsrelevante Betriebsanforderungen aus nationalen Vorschriften und Regelwerken sind rechtlich bindend und haben Vorrang vor den Normanforderungen. Die Mindestanforderungen dieser Norm müssen gegebenenfalls an örtliche Besonderheiten angepasst werden, jedoch unter der Vorgabe, dass die Anforderungen dieses Dokuments zu der Art und Größe der Räume nicht unterschritten werden. Die Einhaltung landesrechtlicher Vorgaben oder besonderer Genehmigungsvorgaben müssen beachtet werden. Zuständig ist der Arbeitsausschuss NA 053-01-02 AA "Krankenkraftwagen und deren medizinische und technische Ausstattung" im DIN-Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK).
Dieses Dokument ersetzt DIN 13049:2017-08 .
Gegenüber DIN 13049:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungsvermerk konkretisiert, dass sie auch für einzelne Rettungsdienstfahrzeuge anwendbar ist; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) in Abschnitt 4 die Landesbauordnungen (LBO) ergänzt; d) in Abschnitt 8 Anforderungen für neu eingerichtete Notarzteinsatzfahrzeugstandorte aufgenommen; e) Größe der Fahrzeughalle (Lfd. Nr. 1.1) in Tabelle 1 bis Tabelle 4 geändert; f) Berechnungen und Anforderungen für die Verkehrsflächen konkretisiert; g) Norm redaktionell überarbeitet.