Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm gilt für milchwirtschaftliche Maschinen und Anlagen zur Annahme, Stapelung, Reinigung sowie Be- und Verarbeitung von Rohmilch, Werkmilch, Milchkonzentrat und anderen Milchausgangsprodukten und die anschließende Bereitstellung der Produkte zur weiteren Verwendung. Sie beschreibt die Grundanforderungen und Besonderheiten milchwirtschaftlicher Anlagentechnik. Dieses Dokument dient in diesem Zusammenhang der Unterstützung bei - Neubauten von Betrieben, - Änderungen bestehender Betriebe, - Neubau von Anlagen, - Änderungen bestehender Anlagen. Anforderungen an milchwirtschaftliche Maschinen und Anlagen zur weiteren Verarbeitung behandelter Milch und Milchprodukte zur Herstellung zum Beispiel von Käse und Frischkäse, Butter, Sauermilcherzeugnissen, Speiseeis, Kondensmilch und Trockenmilchprodukten sind nicht Bestandteil dieser Norm. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-18-06-02 AK "Milchwirtschaftliche Maschinen und Anlagen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Molkereimaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 11488-3:2011-08 .
Gegenüber DIN 11488-3:2011-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die in Abschnitt 5.1.3.3 beinhalteten Anforderungen sind nun auf die "diskontinuierliche Pasteurisierung (unverpacktes Produkt)" insgesamt bezogen. Die Anforderungen schließen "andere diskontinuierliche Temperatur-Zeitkombinationen" damit weiterhin ein, sind jedoch nicht wie bisher auf diese beschränkt. b) Ergänzung von Abschnitt 5.1.3.3.2 um einen neuen, als "b)" eingeschobenen Punkt mit Anforderungen für eine Registriereinrichtung und eine Einrichtung zur Temperaturaufzeichnung. c) Ergänzung von Abschnitt 5.1.3.3.2 um einen neu angefügten Punkt f) mit Anforderungen für einen Temperaturregelkreis.