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Norm [AKTUELL]
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Die vorliegende Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserunlöslichen Stoffen in Honig fest. Mit der Messung der wasserunlöslichen Stoffe werden Honigverunreinigungen und somit Qualitätsaspekte von Honig bestimmt. Diese Verunreinigungen können Wachs-, Schmutz- und Insektenteile sein, insbesondere Bienenbrut sowie andere makroskopische Verunreinigungen. Konsumfertiger, vorverpackter Honig, der optisch stark verunreinigt ist, kann beanstandet werden. Der Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen darf laut Honig-Verordnung 0,1 g auf 100 g Honig nicht übersteigen. Für Presshonig sind höchstens 0,5 g auf 100 g Honig zulässig. Die wasserunlöslichen Stoffe werden auch als Sediment bezeichnet. Das Untersuchungsverfahren ist für alle Honige anwendbar. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-05-08 AA "Honiguntersuchung" im DIN zuständig.