Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die vorliegende Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserunlöslichen Stoffen in Honig fest. Mit der Messung der wasserunlöslichen Stoffe werden Honigverunreinigungen und somit Qualitätsaspekte von Honig bestimmt. Diese Verunreinigungen können Wachs-, Schmutz- und Insektenteile sein, insbesondere Bienenbrut sowie andere makroskopische Verunreinigungen. Konsumfertiger, vorverpackter Honig, der optisch stark verunreinigt ist, kann beanstandet werden. Der Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen darf laut Honig-Verordnung 0,1 g auf 100 g Honig nicht übersteigen. Für Presshonig sind höchstens 0,5 g auf 100 g Honig zulässig. Die wasserunlöslichen Stoffe werden auch als Sediment bezeichnet. Das Untersuchungsverfahren ist für alle Honige anwendbar. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-05-08 AA "Honiguntersuchung" im DIN zuständig.