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Norm [AKTUELL]
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Leicht verderbliche Lebensmittel werden sehr oft in Selbstbedienung über Verkaufsautomaten angeboten. Diese Angebotsform kommt dem Wunsch des Verbrauchers entgegen, sich trotz knapp bemessener Zeit und sozusagen auf Knopfdruck mit der nötigen Reiseverpflegung zu versorgen. Verkaufsautomaten sind deshalb auf Bahnhöfen, Flughäfen und Autobahnraststätten besonders häufig anzutreffen. Bei dieser Form des Inverkehrbringens leicht verderblicher Lebensmittel ist ganz besonderer Wert auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen zu legen, da in der Regel keine Betreuung durch entsprechendes Verkaufspersonal erfolgt und das Gerät über einen längeren Zeitraum ohne Kontrolle sicher funktionieren muss. Im vorliegenden Dokument sind die Hygieneanforderungen festgelegt, die für diese spezielle Verkaufsform die Voraussetzungen schaffen, leicht verderbliche Lebensmittel in Übereinstimmung mit den lebensmittelhygienischen Vorschriften in den Verkehr zu bringen. Es enthält allgemeine Anforderungen an den Betrieb, die Reinigung und die Desinfektion der Geräte sowie spezielle Anforderungen an die Kühlung und Lagerung der Produkte. Es ist festgelegt, dass die Geräte über eine Automatik verfügen, die bei Ausfall der Kühlung für eine zwangsweise Geräteabschaltung sorgt. Damit wird vermieden, dass aus defekten Geräten weiter Lebensmittel abgegeben werden, die nicht hinreichend gekühlt wurden. In einem normativen Anhang sind Festlegungen für die Aufstellung, den Betrieb und die durchzuführenden Eigenkontrollen von Verkaufsautomaten angegeben. Mit der sachgerechten Umsetzung dieser Festlegungen wird eine einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher sichergestellt. Das vorliegende Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-01 AK "Abgabe von leicht verderblichen Lebensmitteln aus Verkaufsautomaten" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) erarbeitet
Dieses Dokument ersetzt DIN 10527:2011-11 .
Gegenüber DIN 10527:2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Milchausgabeautomaten nach DIN 10541 wurden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen; b) in Abschnitt 3 wurden alle Begriffe überarbeitet. Neu hinzugekommen sind die Begriffe: "leicht verderbliches Lebensmittel" und "sehr leicht verderbliches Lebensmittel"; c) die Auflistung von leicht verderblichen Lebensmitteln in Unterabschnitt 4.2 wurde gestrichen; d) der Unterabschnitt 4.4.2 "Wartung" wurde hinzugefügt; e) normative Verweisungen und Literaturhinweise wurden aktualisiert; f) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet und an die derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.