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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Im Zuge des Bundesländer übergreifenden Einsatzes von Verkaufsfahrzeugen wurde der Bedarf gesehen, die aus hygienischer Sicht erforderlichen Anforderungen an die hygienegerechte Gestaltung und Ausstattung von mobilen Verkaufseinrichtungen zu vereinheitlichen, um den sachgemäßen Umgang mit den Lebensmitteln sicherzustellen. Ein weiterer Aspekt war der Wunsch der Wirtschaftskreise, durch eine mit allen betroffenen Kreisen abgestimmte Norm den länderübergreifenden Einsatz der Verkaufsfahrzeuge zu erleichtern. Bedingt durch einen an das DIN gerichteten Normungsantrag des Deutschen Schaustellerbundes e. V. zur Regelung der nicht ortsfesten Lebensmittelverkaufsstätten wurde im Rahmen der ersten Überarbeitung der Norm DIN 10500 der Anwendungsbereich der Norm auf Verkaufsfahrzeuge und nicht ortsfeste Lebensmittelverkaufsstätten erweitert, weil aus hygienischer Sicht vergleichbare Anforderungen bestehen.
Durch die Neustrukturierung des europäischen Hygienerechts wurde eine erneute Überarbeitung der Norm DIN 10500 erforderlich.
Die Norm DIN 10500 wurde vom Arbeitskreis "Verkaufsfahrzeuge für Lebensmittel" im Arbeitsausschuss "Lebensmittelhygiene" des NAL erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10500:2001-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 10500:2019-01 .
Gegenüber DIN 10500:2001-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die im Vorwort angegebenen Rechtsvorschriften und technischen Regeln wurden aktualisiert; b) die Normativen Verweisungen wurden im Abschnitt 2 und im jeweiligen Textabschnitt aktualisiert; c) die Begriffsdefinitionen wurden aktualisiert und redaktionell den geltenden Gestaltungsregeln angepasst; d) in Unterabschnitt 4.2 "Inneneinrichtung" wurden Aufbewahrungsmöglichkeiten für Reinigungsgeräte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Straßen- und Arbeitsbekleidung ergänzt; e) in Unterabschnitt 6.3.5 wurde für Imbissfahrzeuge eine Innenraumhöhe von 2 300 mm ergänzt; f) in Unterabschnitt 6.3.5.2 wurde die Bezeichnung "Spritz- und Spuckschutz" durch die Bezeichnung "Spritz- und Hustenschutz" ersetzt; g) in den Abschnitten A.6 und A.7 wurde die Bezeichnung "Essbrett/Esstisch" durch die Bezeichnung "Verkaufs- und Taschenablage" ersetzt; h) die Literaturhinweise wurden aktualisiert und erweitert; i) die Norm wurde den derzeit gültigen Gestaltungsregeln angepasst.