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Norm [AKTUELL]
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Erkenntnisse zu Verzug über die Warenbreite sind für die Textil- und Bekleidungshersteller sehr wichtig. Bei Geweben mit Mustern oder bei Geweben, deren Schussfäden recht gut sichtbar sind, könnte das Aussehen eines Textilerzeugnisses beeinträchtigt werden. Mit einigen wenigen Ausnahmen sollen die beiden Fadensätze in gewebten textilen Flächengebilden gerade und rechtwinklig liegen. Erfüllt ein Flächengebilde eine dieser Anforderungen nicht, wird es als verzogen bezeichnet. Bei der Konfektionierung können dann Schwierigkeiten auftreten und es kann sein, dass das konfektionierte Erzeugnis nicht einwandfrei funktioniert. Der Verzug kann auch das Aussehen von Flächengebilden mit Karomustern oder gefärbten Schusseffekten, wie bei Plaids oder Bändern, mindern. Daher wird eine Möglichkeit zur Bestimmung und Messung des Verzugs bei Geweben hinsichtlich des Bogen- und Schrägverzugs angestrebt.
Die vorliegende Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Verzugs eines Gewebes, bei dem die Schussfäden im Wesentlichen senkrecht zu den Kettfäden liegen.
In einem Stück des Gewebes, das auf einer ebenen Fläche spannungsfrei ausgelegt ist, werden Schrägverzug und Bogenverzug wie folgt gekennzeichnet:
Der Gesamtschrägverzug ist festgelegt als der Abstand zwischen einem Ende eines Schussfadens und dem Punkt auf derselben Kante, der von einer Linie geschnitten wird, die vom anderen Ende des Schussfadens im rechten Winkel zur Warenlänge verläuft.
Der lokale Schrägverzug ist festgelegt als der Abstand von einem Ende eines Schussfadens zu dessen Senkrechten zur rechtwinklig zu einem Teilstück der Warenlänge verlaufenden Kette.
Der Bogenverzug des Schusses ist (im normativen Anhang) festgelegt als der senkrechte Gesamtabstand, um den ein Schussfaden von einer Geraden abweicht, die die äußersten Enden des Schussfadens verbindet.
Der Bogenverzug der Kette ist (im normativen Anhang) festgelegt als der größte senkrechte Abstand zwischen der Kante des Flächengebildes und einer Geraden, die zwei ausgewählte Punkte auf der Kante verbindet.
Dieses Dokument (EN ISO 13015:2011) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 062-05-21 AA "Physikalisch technologische Prüfverfahren für Textilien" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN.