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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durchmesserangaben für die Vorzugsbauarten waren bereits in der Vorgängernorm von DIN VDE 0276-603 (VDE 0276 Teil 603) aus dem Jahre 1986 (DIN VDE 0271) enthalten. Da einerseits die Wanddicke für die Isolierhülle und den Außenmantel sowie der Durchmesser des Leiters vorgegeben sind und andererseits der Durchmessertoleranzbereich über Außenmantel der damaligen Praxis entsprechend gewählt wurde, sind die Anforderungen an die Kabelkonstruktion überbestimmt.
Mit Rücksicht auf die mittlerweile erhöhte Fertigungssicherheit ist es jetzt sinnvoll, die Vorgaben für den Außendurchmesser dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Das erfolgt selbstverständlich ohne Änderung der Normvorgaben für die Leiterdurchmesser und die Wanddicken der Isolierung und des Außenmantels.
Dieser Norm-Entwurf ersetzt den Norm-Entwurf DIN VDE 0276-603/A1 (VDE 0276 Teil 603/A1):2002-10. Einsprüche und Stellungnahmen zu dem Norm-Entwurf wurden vom zuständigen UK 411.1 mit den Absendern beraten und im Wesentlichen akzeptiert und führten zu diesem Norm-Entwurf. Die gegenüber dem Norm-Entwurf vom Oktober 2002 geänderten Tabellenwerte der Außendurchmesser sind fett dargestellt.
Dem Wunsch der Anwender entsprechend wurden im Teil 3G für PVC-isolierte Kabel einige Querschnitte in die Tabellen 9 bis 11 wieder aufgenommen, die in der Vorgängernorm aus dem Jahr 1986 ursprünglich enthalten waren.
Mit der Einführung der PE-Mäntel für PVC-isolierte Kabel wird eine weitere Anpassung an den Markt vollzogen, um die bekannten guten Eigenschaften und die Beanspruchungsfähigkeit des PE-Mantels auch bei schwierigen Bodenverhältnissen in Kombination mit den Vorteilen der PVC-Isolierung ausnutzen zu können.
Im Teil 5G werden bei den VPE-isolierten Kabeln Kleinstwerte für die Außendurchmesser aufgenommen. Zusammen mit den notwendigen Fertigungstoleranzen ergeben sich in vielen Fällen gegenüber der bestehenden Norm geringfügig reduzierte maximale Außendurchmesser.
Ebenfalls im Teil 5G wird die Prüfung der Haftfestigkeit zwischen VPE-Adern und Gießharzformstoffen im Rahmen der Typprüfung (nicht elektrische Eigenschaften) eingeführt. Mit dieser Prüfung wird nachgewiesen, dass die Aderoberfläche die erforderliche Haftungseigenschaft besitzt. Das Normungsverfahren für das Prüfverfahren ist abgeschlossen, die Beschreibung der Prüfdurchführung liegt als Teil 633 der Reihe DIN VDE 0472 vor. Das Verfahren wird im nächsten Bearbeitungszyklus in das Harmonisierungsdokument HD 605 eingebracht.
In der Produktvorschrift (DIN VDE 0276-603 Teil 5G) wird der Anforderungswert für die Haftfestigkeit von Gießharz auf VPE-Adern festgelegt. Die quantitative Festlegung erfolgt auf Grund der bisherigen Betriebserfahrungen mit 1,0 N/mm als Mindestwert. Mit der Festlegung des Mindestwertes ist die technisch notwendige Anforderung formuliert.
Ermächtigung
Das UK 411.1 "Starkstromkabel" hat beschlossen, dass dieser Norm-Entwurf nach Abschluss des Einspruchsverfahrens als Grundlage für Konformitätsnachweise verwendet werden darf.
Sofern kein Einspruch gegen diesen Norm-Entwurf und/oder die Absicht der Ermächtigung eingelegt wird, beginnt die Gültigkeit der Ermächtigung mit dem Ablauf der Einspruchsfrist zu dem Norm-Entwurf. Im Fall eines Einspruchs gegen diesen Norm-Entwurf und/oder die Absicht der Ermächtigung tritt die Ermächtigung nicht in Kraft, bis über den Einspruch abschließend entschieden worden ist. Das Wirksamwerden der Ermächtigung wird im DIN-Anzeiger und in der etz bekannt gegeben.
Einsprüche gegen diesen Norm-Entwurf und/oder die Absicht der Ermächtigung sind innerhalb der Einspruchsfrist zu dem Norm-Entwurf an die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Stresemannallee 15, 60596 Frankfurt, zu richten.
Zuständig für den Norm-Entwurf ist das UK 411.1 "Starkstromkabel".
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE 0276-603/A1:2002-10; VDE 0276-603/A1:2002-10 .