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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf
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Der Zweck dieses Norm-Entwurfs besteht darin, die allgemeinen Anforderungen und Empfehlungen an die Koordination von Kernkraftwerken und Verbundnetz festzulegen, um das zweckdienliche Zusammenwirken beider Seiten sicherzustellen. Die künftige Norm konzentriert sich auf technische Anforderungen wie zum Beispiel Datenaustausch zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und den Verbundnetzbetreibern, die von beiden Seiten durchgeführten Analysen und die Abnahmekriterien. Sie legt Koordinierungserfordernisse fest, um abzusichern, dass Betriebsanweisungen für das Verbundnetz und das Kernkraftwerk entwickelt werden, die als Mittel für den sicheren und zuverlässigen Betrieb dienen. Sie legt die Anforderungen an die Erarbeitung eines Rahmenwerks für alle spezifischen Prüfungen, die für das Verbundnetz und das Kernkraftwerk als notwendig erachtet werden, wie zum Beispiel Schwarzstartfähigkeit oder Lastabwurfversuche, fest. Schließlich gibt die künftige Norm Leitlinien für die nötige kontinuierliche Abstimmung zwischen dem Verbundnetz und dem Kernkraftwerk während der Auslegungslebensdauer des Kernkraftwerks zu Themen wie zum Beispiel Betrieb und Wartung, Auslegungsänderungen und Änderungen von Netzbedingungen vor. Diese Norm ist vorgesehen für: • die Auslegung neuer Kernkraftwerke (einschließlich kleiner modularer Reaktoren, wo zutreffend), • Überlegungen zu Eignung und Auswirkung wesentlicher Änderungen des Verbundnetzanschlusses für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke, • wiederholte Auslegungsüberprüfungen in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke. Einschlägige Teile der künftigen Norm können als Leitlinie für den Kraftwerksbetrieb und allgemein für kerntechnische Anlagen verwendet werden.