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Dieses Dokument befasst sich mit der Sicherheit von elektrischen Antrieben für Garagentore für den Wohnbereich, die sich in vertikaler Richtung öffnen und schließen, wobei die Nennspannung der Antriebe nicht mehr als 250 V für einphasige Geräte und 480 V für andere Geräte, einschließlich gleichstromgespeister Geräte und batteriebetriebener Geräte, beträgt. Es deckt auch die Gefahren ab, die mit der Bewegung dieser elektrisch angetriebenen Garagentore verbunden sind. Dieses Dokument erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Es deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen sind, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Dieses Dokument gilt nicht für Antriebe für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen (IEC 60335-2-97), für Tore, Türen und Fenster (IEC 60335-2-103), für gewerbliche und industrielle Zwecke, die zur Verwendung an Orten bestimmt sind, an denen Besondere Bedingungen herrschen, wie zum Beispiel das Vorhandensein einer korrosiven oder explosiven Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas).
Gegenüber DIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95):2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text wurde an IEC 60335-1:2020 angepasst; b) der Anwendungsbereich umfasst mit Gleichstrom versorgte und batteriebetriebene Geräte (Abschnitt 1); c) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt oder gestrichen (Abschnitt 1, 7.12.1, 7.101, 20.103, 20.107, 22.104); d) die Anwendung der Prüfsonde 19 wurde eingeführt (8.1.1, 20.2); e) Ergänzung von Anforderungen für Antriebe, die für den Festanschluss vorgesehen sind und mit einem Steckverbinder zur Erleichterung der Installation geliefert werden (22.110, 24.1.101, 25.3); f) Präzisierung bei Steckverbindern, die nicht mehr abnehmbar sind, sobald sie einmal gesteckt wurden (24.1.5).