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Norm-Entwurf
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In den Anwendungsbereich des internationalen Norm-Entwurfs IEC 60335-2-67 fallen motorbetriebene Einscheiben Bodenbehandlungs- und Bodenreinigungsmaschinen für den gewerblichen Gebrauch zur Verwendung im Innen- und Außenbereich. Die Maschinen können mit Verbrennungsmotoren, mit netzbetriebenen Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte oder als batteriebetriebene Maschinen betrieben werden. Batteriebetriebene Maschinen mit einem eingebauten Batterieladegerät fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Dieses Dokument behandelt die Sicherheit der im Anwendungbereich aufgeführten Bodenbehandlungs- und Bodenreinigungsmaschinen für den gewerblichen Gebrauch für die nachfolgenden Anwendungen auf Böden mit einer künstlich hergestellten Oberfläche: - Schrubben und Scheuern, - Nass- oder Trockenaufnahme, - Polieren- und Trockenschwabbeln, - Aufbringen von Wachs, Versiegelungsmitteln und pulverförmigen Reinigungsmitteln, - Shampoonieren, und - Abziehen, Schleifen und Auflockern. Die im Anwendungsbereich aufgeführten Bodenbehandlungs- und Bodenreinigungsmaschinen für den gewerblichen Gebrauch sind nicht mit einem Fahrantrieb ausgestattet. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Maschinen aus dem Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen: - Maschinen, die für den Einsatz in korrosiven Umgebungen oder explosionsgefährdeten Bereichen (Staub, Dampf oder Gas) vorgesehen sind; - Maschinen, die zum Aufsaugen von gefährlichen Stäuben, entflammbaren Stoffen oder glühenden Teilchen vorgesehen sind; - Maschinen, die zur Verwendung in Fahrzeugen oder an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen vorgesehen sind. Die genannten Bodenbehandlungsmaschinen werden außerhalb üblicher Haushaltsanwendungen zum Beispiel in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Supermärkten und Büros verwendet.
Gegenüber DIN EN 60335-2-67 (VDE 0700-67):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dieser Norm-Entwurf wurde redaktionell und technisch an IEC 60335-1:2020 angepasst.