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Norm-Entwurf
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In den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen elektrische Kleidungstrockner, einschließlich Kleidungstrocknern zum Trocknen von Schuhen oder Handschuhen und Handtuchtrocknern für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung höchsten 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichspannung (DC) betriebenen Geräten und batteriebetriebenen Geräten. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, zum Beispiel Geräte, die von Laien in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Soweit anwendbar, behandelt dieses Dokument die von Geräten ausgehenden allgemeinen Gefahren, denen alle Personen im Haus und dessen Umgebung ausgesetzt sind. Dieser Norm-Entwurf ist nicht anwendbar für: - Wäscheschleudern, für die IEC 60335-2-4 gilt; - Trommeltrockner, für die IEC 60335-2-11 gilt; - Geräte, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind; - Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas). Der Norm-Entwurf berücksichtigt im Allgemeinen Folgendes nicht: - Personen (einschließlich Kindern), deren: 1. körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten oder; 2. mangelnde Erfahrung und/oder Wissen, den sicheren Gebrauch der Geräte ohne Beaufsichtigung oder Unterweisung verhindert; - Kinder, die mit dem Gerät spielen. Typisches Anwendungsbeispiel ist das Trocknen von Schuhen oder Handschuhen und Handtuchtrockner im Hausgebrauch und für ähnliche Zwecke. Diese Geräte werden von Laien in Läden, in Kleinbetrieben und in der Landwirtschaft verwendet.
Gegenüber DIN EN IEC 60335-2-43 (VDE 0700-43):2023-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung an IEC 60335-1:2020; b) Umwandlung einiger Anmerkungen in normativen Text (Abschnitt 1, 11.101, 15.101); c) Ergänzung von Prüfsonde 19 für den Zugang zu aktiven Teilen und sich bewegenden Teilen (8.1.1, 20.2, B.22.3, B.22.4); d) Ergänzung von Temperaturgrenzwerten für berührbare Oberflächen (11.3, 11.8).