Dieser Norm-Entwurf gilt für:
- Wechselstrom-Übertragungs-, Verteilungs- und Verbrauchernetze und Betriebsmittel mit Normfrequenzen von 50 Hz und 60 Hz und einer Nennspannung von mehr als 100 V für die Verwendung in solchen Systemen
- Wechselstrom- und Gleichstrom-Bahnnetze
- Wechselstrom- und Gleichstrom-Betriebsmittel mit Nennspannungen unter 120 V Wechselspannung oder unter 750 V Gleichspannung, wobei die Wechselspannungen für 50-Hz- und 60-Hz-Anwendungen vorgesehen sind (jedoch nicht ausschließlich); zu solchen Betriebsmitteln zählen Batterien (aus Primär- oder Sekundärzellen), andere Stromversorgungsgeräte (Wechselstrom oder Gleichstrom), elektrische Betriebsmittel (einschließlich solcher für industrielle Anwendung und den Kommunikationsbereich) und Geräte.
Die Festlegungen dürfen nicht auf Signal-Spannungen oder Messwerte und nicht auf Normspannungen von Bauelementen und Teilen in elektrischen Geräten oder Teilen von Betriebsmitteln angewendet werden.
Der Norm-Entwurf definiert Nennspannungswerte, die als Vorzugswerte dienen sollen:
- für die Nennspannungen der Elektrizitätsversorgungssysteme
- für Betriebsmittel und Systemauslegung
- als Grundlage zur Festlegung von Prüfverfahren.
Zwei Hauptgründe haben zu den in diesem Norm-Entwurf festgelegten Werten und Toleranzen geführt:
- Die in diesem Norm-Entwurf festgelegten Größen der Nennwerte basieren hauptsächlich auf der historischen Entwicklung der elektrischen Energiesysteme quer durch die Welt, weil diese Werte sich als die am meistgebräuchlichsten herausgestellt haben und weltweite Anerkennung gefunden haben.
- Die Toleranzwerte, die in diesem Norm-Entwurf genannt werden, werden als Grundlage für die Konstruktion und Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Systeme als die geeignetsten anerkannt.
Für den Norm-Entwurf ist das K 261 "Systemaspekte der elektrischen Energieversorgung" der DKE zuständig.