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Dieses Dokument ISO/IEC 80079 legt die explosionsschutztechnischen Anforderungen an den Bau, die Prüfung und die Kennzeichnung für die Verwendung in Gruppe I von Ex-Geräten fest, die entweder Einzelstücke oder Bergbaumaschinen, bestehend aus Baugruppen mit mehreren Ex-Geräten und Ex-Bauteilen, sein können. Die Einstufung in Gruppe I berücksichtigt die Tatsache, dass Kohlenstaub (ein brennbarer Staub) mit oder ohne Vorhandensein von Grubengas zu erwarten ist, das hauptsächlich aus Methan besteht. Die Definition der Gruppe I umfasst nicht nur Kohlebergwerke, sondern auch andere Bergwerke, die durch Grubengas gefährdet sind. Der in diesem Dokument verwendete Begriff "Baugruppe" ist nicht identisch mit dem Begriff "Gerätebaugruppe" nach IEC 60079-46. Die atmosphärischen Normbedingungen (bezogen auf die Explosionseigenschaften der Atmosphäre), unter denen angenommen werden kann, dass Ex-Geräte betrieben werden können, sind: - Temperatur: −20 °C bis +60 °C; - Luftdruck: 80 kPa (0,8 bar) bis 110 kPa (1,1 bar); und - Luft mit üblichem Sauerstoffgehalt, für gewöhnlich ein Volumenanteil von 21 %. Dieser Teil von ISO/IEC 80079 gilt für Ex-Geräte und Ex-Bauteile mit Geräteschutzniveau (EPL) Ma und Mb. Dieses Dokument ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen von EN 60079-0. Wenn eine Anforderung dieses Dokuments mit einer Anforderung von EN 60079-0 in Konflikt steht, hat dieses Dokument Vorrang. Dieses Dokument gilt nicht für Tunnel, in denen es unter Umständen zu Grubengas- oder Kohlenstaubexplosionen kommen kann, auch wenn diese nicht als Bergwerke eingestuft sind. Es ist jedoch unter Umständen angebracht, dieses Dokument als Leitfaden auch für solche Situationen zu verwenden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-02-10 AA "Explosionsschutz im Bergbau und an Verbrennungsmotoren" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Gegenüber DIN EN ISO/IEC 80079-38:2017-10 und DIN EN ISO/IEC 80079-38/A1:2018-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Hauptteil des Dokuments wurde so geändert, dass nur verpflichtender Text verbleibt und der Text für die Konformitätsbeurteilung besser geeignet ist; b) Handwerkzeuge sind nicht länger Teil des Anwendungsbereichs; c) der Anwendungsbereich wurde erweitert und umfasst nun auch Geräte mit EPL Ma und mit EPL Mb; d) die relevante Norm für die Gasüberwachung wurde von IEC 60079-29 in IEC 60079-29-0 geändert; e) der neue Abschnitt 6 enthält nun die für Geräte mit EPL Ma relevanten Anforderungen; f) Gurtförderer sind nun nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs. Die betreffenden Anforderungen wurden gestrichen; g) die meisten Orientierungshilfen aus dem Hauptteil der vorherigen Ausgabe der Norm sind jetzt in Anhang B enthalten; h) Dokument redaktionell überarbeitet.