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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf legt die Bedingungen für eine Schweißerprüfung für das Schmelzschweißen von Stählen fest. Er stellt eine Reihe technischer Regeln für systematische Prüfungen von Schweißern auf und ermöglicht so, dass solche Qualifizierungen unabhängig von der Art des Erzeugnisses, des Ortes und des Prüfers/der Prüfstelle einheitlich akzeptiert werden. Wenn Schweißer qualifiziert werden, liegt der Schwerpunkt auf der Fähigkeit des Schweißers, den Elektrodenhalter/die Schweißpistole/den Schweißbrenner so zu handhaben, dass damit eine Schweißung von zulässiger Qualität erzeugt wird. Die Schweißprozesse nach diesem Norm-Entwurf schließen nur solche Schweißprozesse ein, die als manuelles Schweißen oder teilmechanisches Schweißen bezeichnet werden. Sie schließen nicht die vollmechanischen und automatischen Schweißprozesse ein (ISO 14732).
Die derzeit gültige Norm DIN EN 287-1 wird später durch DIN EN ISO 9606-1 ersetzt werden. Damit stehen wesentliche Änderungen bei der Schweißerprüfung bevor. Am 27. Juni 2007 findet daher im DIN Berlin ein DIN/DVS-Workshop zum Thema "Neue Schweißerprüfungsnorm" statt. Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.dvs-ev.de/schweisserpruefungsnorm2007.
Der internationale Norm-Entwurf wurde vom ISO/TC 44/SC 11 "Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren" (Sekretariat: SUTN, Slowakei) in Zusammenarbeit mit dem gleichnamigen CEN/TC 121/SC 2 (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der DIN/DVS-Gemeinschaftsausschuss NA 092-00-02 AA "Qualifizierung von Personal für das Schweißen und verwandte Verfahren (DVS AG Q5)", der federführend vom NAS geleitet wird.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 9606-1:2008-04 .
Gegenüber DIN EN 287-1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Redaktionelle Änderungen in der Einleitung. b) Bezug auf ISO-Normen im Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" und im gesamten Text an Stelle von EN-Normen; c) zusätzliche Definitionen im Abschnitt 3 "Begriffe"; d) Aufnahme der Art des Werkstoffüberganges in den Prozessbezeichnungen in 4.2 "Ordnungsnummern von Schweißprozessen"; e) Änderungen und Aufnahme von zusätzlichen Abkürzungen im Abschnitt 4.3 "Abkürzungen"; f) Aufnahme der Art des Werkstoffüberganges, der Schweißzusatzgruppe (an Stelle der Grundwerk-stoffgruppe), der Vorwärmung und zusätzliche Schweißbadsicherungen (Einlegering, Formiergas und Pulverkissen) im Abschnitt 5 "Wichtige Einflussgrößen und Geltungsbereich". g) geänderter Einschluss von Rohr- durch Blechschweißerprüfung im Abschnitt 5.3 "Produktform". h) geänderte Einschlussregelung der Nahtarten im Abschnitt 5.4 "Nahtart" und im neuen informativen Anhang C "Möglichkeit der Kombination von FW/BW Prüfung"; i) Entfall der bisherigen Tabelle 1 "Geltungsbereich für Verbindungen mit Einzel- und Kombinationsprozess für Stumpfnähte" durch Umstellung auf Schweißgutdicke als entscheidendes Kriterium bei Stumpfnähten (an Stelle der Prüfstückdicke) im Abschnitt 5.5 "Schweißzusatzgruppen"; j) Änderung der Abhängigkeit der Handfertigkeit eines Schweißers auf den Schweißzusatz an Stelle des Grundwerkstoffes; neue Tabelle1 "Geltungsbereich für Schweißzusätze"; k) neue Tabelle 2 "Geltungsbereich für Vorwärmung"; l) Aufteilung der bisherigen Tabelle 3 "Geltungsbereich für Schweißzusätze" in die neuen Tabellen 3 "Geltungsbereich für umhüllte Stabelektroden" (alter Geltungsbereich) und 4 "Geltungsbereich für Schweißzusätze" mit Aufnahme der Schweißprozesse 121, 125 und 15 sowie detailliertere Geltungsbereiche; m) Änderung der Geltungsbereiche in Tabelle 5 "Geltungsbereich für die Schweißgutdicke von Stumpfnähten" (an Stelle der Prüfstückdicke) und Änderung des Grenzwertes zwischen mittlerer und oberen Schweißgutdicke (bisher Tabelle 4); n) Änderung der Grenzwerte der Prüfstückdicke in Tabelle 7 "Geltungsbereich für die Werkstoffdicke von Kehlnähten" (bisher Tabelle 6); o) Änderungen beim Einschluss der Schweißpositionen und Aufteilung der bisherigen Tabelle 7 "Geltungsbereich für Schweißpositionen" in die neuen Tabellen 8 "Geltungsbereich für Schweißpositionen für Kehlnähte" und 9 "Geltungsbereich für Schweißpositionen für Stumpfnähte"; p) Erweiterungen der Benutzung von Schweißbadsicherungen in der neuen Tabelle 10 "Geltungsbereich für Schweißbadsicherungen und Einlegering"; q) Änderungen der Prüflängen und Prüfstücklängen für Stumpfnähte und Kehlnähte an Blechen im Abschnitt 6.2 "Prüfstücke" und in den Bildern 1 "Maße des Prüfstücks für eine Stumpfnaht am Blech" und 2 "Maße des Prüfstücks für eine Kehlnaht am Blech"; r) Änderungen im Abschnitt 6.3 "Schweißbedingungen"; s) redaktionelle und technische Änderungen im Abschnitt 6.4 "Prüfstück und Proben"; Entfallen der bisherigen Bilder 5 b) "Prüflänge der Probe" (der Stumpfnaht am Blech), 7 b) "Prüflänge der Bruchprobe" (der Stumpfnaht am Rohr) sowie 9 "Vorbereitung und Bruchprüfung von Proben für eine Kehlnaht am Rohr"; t) Kürzung des Abschnittes 8 "Ersatzprüfungen"; u) Neuregelung der Gültigkeitsdauer und der Verlängerung von Schweißerprüfungen im Abschnitt 9 "Gültigkeitsdauer"; v) Änderungen in der Bezeichnung einer Schweißerprüfung auf Grund der geänderten wesentlichen Einflussgrößen im Abschnitt 11 "Bezeichnung"; Fortfall des bisherigen informativen Anhangs B "Bezeich-nungsbeispiele"; w) geänderte Schweißer - Prüfungsbescheinigung auf Grund der geänderten wesentlichen Einflussgrößen und der geänderten Gültigkeitsdauer sowie der neuen Möglichkeiten der Verlängerung von Schweißer-prüfungen im informativen Anhang A "Schweißer-Prüfungsbescheinigung"; x) redaktionelle Änderungen im neuen informativen Anhang B "Fachkunde" (bisher Anhang C); y) neuer informativer Anhang C "Möglichkeit der Kombination von FW/BW Prüfung".